Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 182 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Rosendal
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 182 Bewertungen von Tripadvisor
G
Guenter49
Memmingen, Deutschland
11/08/2014
“Hotel in toller Lage”
Am Hardangerfjord liegt diese tolle Anlage. Das Personal war freundlich und hilfsbereit als wir Fragen hatten. Unser Zimmer war geräumig und sauber. Das Frühstück war während unserer Anwesenheit abwechslungsreich. Hat man die Zeit und Gelegenheit, ist ein Spaziergang in den Ort zu empfehlen. Man k… Mehr
8
889pami
Mudgee, Australien
27/07/2017
“Entspannt und freundlich Hotel”
Wir haben einen angenehmen Übernachtung am ROSENDALS SCHLOSS Fjordhotel. Vor dem Abendessen einen Drink auf der Terrasse mit Blick auf den Fjord war ein Highlight. Viele Berichte beziehen sich auf das Hotel als altmodisch und veraltet. Das Dekor ist vielleicht etwas Retro, aber unser Zimmer war hel… Mehr
P
Per H
Nerja, Spanien
08/07/2017
“schön VOR ORT bei der FJORD”
Sehr schön gelegen am Fjord mit privatem Strand und Quay. Hotel hat gut, aber teuer Essen. Die Zimmer sind okay, aber die Badezimmer sind von einem Tome vorbei Ziemlich teuer, aber es gibt nicht viele Alternativen in der malerischen ROSENDALS SCHLOSS
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