- Häufige Fragen
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- welche Unterlagen sind für Reisen nach Südafrika für Kinder unter 18 Jahren erforderlich?
welche Unterlagen sind für Reisen nach Südafrika für Kinder unter 18 Jahren erforderlich?
"Ab dem 1. Oktober 2014 sind für die Einreise nach und die Ausreise aus Südafrika für alle Passagiere unter 18 Jahren (die mit oder ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen), unabhängig von ihrer Nationalität, besondere Dokumente erforderlich.
- Kinder, die mit ihren Eltern reisen - Die Eltern müssen eine vollständige Geburtsurkunde vorlegen. Wenn nicht beide Elternteile mitreisen, ist eine eidesstattliche Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils, ein Gerichtsbeschluss oder eine Sterbeurkunde (falls zutreffend) erforderlich.
- Kinder, die mit ihren nicht-biologischen Eltern (Erziehungsberechtigten) reisen - Eine ausgefüllte Geburtsurkunde, eine eidesstattliche Erklärung der biologischen Eltern oder der Erziehungsberechtigten, in der diese ihre Zustimmung zur Reise geben. Kopien der Reisepässe der leiblichen Eltern oder Erziehungsberechtigten sind ebenfalls erforderlich.
- Unbegleitete Minderjährige - müssen Folgendes vorlegen:
1- Einverständniserklärung der Eltern und/oder Erziehungsberechtigten für die Einreise/Ausreise oder eine eidesstattliche Erklärung eines der Elternteile (falls nur ein Elternteil die volle Verantwortung für das Kind trägt)
2- Schreiben der Person, die das Kind in Südafrika in Empfang nehmen soll, mit Angabe der Wohnanschrift und der Kontaktdaten in Südafrika (Ort, an dem sich das Kind aufhalten wird)
3- Kopie des Reisepasses oder des Visums oder der Daueraufenthaltsgenehmigung der Person, die das Kind in Südafrika aufnehmen wird
4- Kontaktdaten der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes.
Eine vollständige Geburtsurkunde ist eine Urkunde, die die Angaben der Eltern des Kindes enthält.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des südafrikanischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten:
www.dha.gov.za/
Darüber hinaus muss jeder Passagier, der nach Südafrika einreist oder durch Südafrika reist, spätestens 72 Stunden vor dem Abflug vom ersten Einschiffungsort ein negatives PCR-COVID-19-Testergebnis vorweisen können
