Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 366 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 366 Bewertungen von Tripadvisor
S
Selina O
München, Deutschland
06/09/2017
“Sehr schönes, gemütliches und sauberes Hotel in Chiang Mai”
Wir waren im Januar 2016 bereits im Tadkham Village und hatten ein wunderschönes Zimmer im zweiten Stock. Dieses war sehr groß und geräumig, wunderschöne Holzmöbel und ein ganz tolles großes Bad. Uns ist vor allem Sauberkeit immer wichtig, und das ist in diesem Hotel wirklich absolut gegeben. Sehr … Mehr
L
LaMa163
Leichlingen, Deutschland
24/06/2015
“Nettes Hotel in thailändischem Stil...”
Ein sehr schönes Hotel mit vielen kleinen thailändischen Details geschmückt. Wir haben uns hier sehr wohl gefühlt. Das Personal war sehr nett. Das Frühstück war ausreichend. Man hat die Wahl zwischen verschiedenen Frühstücksangeboten, welche einem dann frisch zubereitet werden und an den Tisch serv… Mehr
W
Wex1201
Munich, Bayern, Germany
27/12/2014
“Nettes kleines Hotel”
Auch wenn das Tadkham Village nicht innerhalb der alten Stadtmauer liegt, so sind es nur etwas mehr als 5 Minuten zum Chiang Mai Gate, dem südlichen Tor der Mauer. Wenn man normal gut zu Fuß ist, ist das alles kein Thema. Ansonsten bitte diesen Fakt berücksichtigen. Das Frühstück ist in Ordnung und… Mehr
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AlexandraP3593
Innsbruck, Österreich
19/09/2014
“Abgelegenes aber schönes Hotel”
Wir waren im September für 2 Nächte in diesem Hotel und der erste Eindruck war sehr gut. Frühstück ist lecker und für jeden ist etwas dabei. Der einzige Nachteil war, dass es vom Zentrum und dem Tapae Gate sehr weit entfernt ist, Ca. 25 Minuten Fußweg. Betten waren groß aber für unseren Geschmack z… Mehr
R
Reza M
28/02/2016
“Anlage schön, Zimmer dreckig”
Wir haben 4 Nächte in diesem Hotel gebucht. Haben uns nach der ersten Nacht beschwert, da das Zimmer sehr dreckig war und die Fenster im Badezimmer nur mit Pflaster (!!!) zugehalten werden konnten, sodass es kalt war und Ungeziefer ins Zimmer konnte. Außerdem war die Aussicht aus dem Fenster ein zu… Mehr
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