Autovermietung in Almerimar Welches Auto möchten Sie mieten? Wir vergleichen alle Unternehmen, 24-Stunden-Service und kostenlose Stornierung

Häufig gestellte Fragen zum Thema Almerimar

Mietwagen Vertragsklauseln
Was benötige ich, um im Ausland ein Auto zu mieten?
Kann man mit einem Mietwagen mit der Fähre auf eine andere Insel fahren?
Muss man für einen zweiten Fahrer einen Zuschlag bezahlen?
Kann ich ein Fahrzeug stundenweise mieten?
Welche Leistungen sind eingeschlossen/ausgeschlossen?
Selbstbeteiligung: Der Selbstbehalt ist der Betrag der im Schadensfall vom Mieter getragen wird.

CDW(Collision Damage Waiver): Vollkasko mit reduzierter Haftung, teils auch Haftungsbefreiung.

TP (Theft Protection):Diebstahlversicherung, oft mit Selbstbeteiligung.

PAI: Insassenunfallversicherung.

SuperCDW:Vollkasko mit niedrigem oder völlig ohne Selbstbehalt.

Check-IN:
Wichtig ist bei Mietbeginn ein Übernahmeprotokoll zu machen: Sehen Sie sich den Wagen von innen und aussen an. Lassen Sie Schäden und Kratzer sofort Dokumentieren. Sonst können Sie im Nachhinein kaum beweisen, das Schäden nicht von Ihnen stammen. Wer sicher gehen will lässt auch bei der Rückgabe ein Protokoll unterschreiben.

Mit einem europäischen Führerschein ist es kein Problem ein Fahrzeug zu mieten. In Europa und bei den meisten Autovermietungen Weltweit.
Die meisten Fahrzeugvermieter erlauben aus Gründen des Versicherungsschutzes an Bord eines Schiffes nicht, dass ihre Fahrzeuge auf eine Fähre verladen werden. Weitere Informationen finden Sie in den Bedingungen des Vermieters.
Ja. Für jeden zusätzlichen Fahrer muss am Zielort ein Zuschlag gezahlt werden, es sei denn, Sie werden über ein Sonderangebot informiert, bei dem ein zusätzlicher Fahrer kostenlos aufgenommen werden kann.

Wenn zusätzliche Fahrer vorhanden sind, müssen auch diese ihre Unterlagen (Ausweis und gültigen Führerschein) vorlegen
Derzeit ist der Mindestzeitraum für eine Autoanmietung 24 Stunden.
Normalerweise werden Ihnen in den AGB's die Leistungen beim Abschluss der Buchung aufgezeigt. Wenn nicht anders vermerkt, hat der Mietwagen nur Haftpflichtversicherung. (Normalerweise mit SB)

Die folgenden Leistungen sind normalerweise im Mietpreis ausgeschlossen

  • Vollkasko Versicherung
  • Benzin
  • Parkhäuser, Maut, Steuern, Strafzettel
  • Zusätzliche Fahrer
  • Kindersitze, GPS, Schneeketten