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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Involatus carrier consulting GmbH
Das Unternehmen Involatus Carrier Consulting GmbH (im Folgenden ICC genannt) erwirbt Flugplatzkontingente dritter Luftfahrtunternehmen und vermittelt diese im eigenen Namen an Flugreisende im Rahmen des Nur-Flug-Verkauf.
Im Rahmen dieses Tätigkeitsbereiches regeln die nachfolgenden Geschäftsbedingungen das Vertragsverhältnis zwischen ICC sowie dem jeweiligen Flugreisenden.
ICC tritt dabei nicht selber als ausführendes Luftfrachtunternehmen auf.

Vertragsschluss

1. Die Buchung von Flugplätzen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg (e-mail, Internet) über bestehende touristische Reservierungssysteme oder unmittelbar über die Internetpräsenz von ICC.
ICC bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg gegenüber dem Reiseanmelder. Werden mehrere Flugreisende angemeldet, so hat der Anmelder für alle vertraglichen Verpflichtungen der in der Anmeldung aufgeführten Flugreisenden einzustehen, soweit er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche / gesonderte Erklärung übernommen hat.
Zudem ist der Anmelder der Reise für die ordnungsgemäße Weitergabe aller wichtigen und für die Durchführung der Reise erforderlichen Informationen zur Flugbuchung an die anderen mit angemeldeten Flugreisenden verantwortlich.

2. Der Vertrag kommt erst mit der Annahmeerklärung von ICC zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird ICC dem Anmelder eine schriftliche Bestätigung übermitteln. Hierzu ist ICC nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Flugreisenden weniger als sieben Werktage vor Antritt des Fluges erfolgt. Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von ICC vor, welches durch den Flugreisenden durch ausdrückliche Erklärung, Zahlung des Flugpreises oder Antritt des Fluges angenommen werden kann.

3. Für Kindermäßigungen gilt immer das Alter des Kindes bei Antritt des gebuchten Fluges. Sollte ein mitreisendes Kleinkind (Infant/Baby) bei der Buchung eines Hin- und Rückfluges vor dem Rückflug das zweite Lebensjahr vollenden, so ist aus Sicherheitsgründen (=Sitzplatz) in jedem Fall eine Buchung als zweijähriges Kind erforderlich. Optionsbuchungen sind nicht möglich.

Zahlungen

1. Die Zahlung des Flugpreises erfolgt von dem Reiseanmelder bzw. den Flugreisenden unmittelbar an ICC unter jeweiliger Bezugnahme auf die entsprechenden Buchungs-/ Rechnungsnummer. Zahlungen an Dritte gelten nur dann als Zahlungen an ICC, wenn diese über eine Inkassovollmacht seitens ICC verfügen.
Als Zahlungsweg wird -vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen- ausschließlich die Kreditkartenzahlung über VISA oder Mastercard vereinbart.
Der zu zahlende Flugpreis ist sofort mit Buchungsbestätigung durch ICC fällig. Ohne vollständige Zahlung des vereinbarten Flugpreises besteht kein Beförderungsanspruch.

2. Wird der vereinbarte Flugpreis trotz Fälligkeit nicht vollständig gezahlt, berechtigt dies ICC nach entsprechender Mahnung und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Kündigung des Vertrages.
ICC ist in diesem Fall berechtigt, als Entschädigung Rücktrittskosten zu verlangen.

Leistungen

1. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung von ICC.
Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bei Direktflügen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtzuschnitt der gebuchten Luftbeförderung dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

2. Kann dem Flugreisenden aufgrund von Umständen, die allein in seiner Person liegen, seitens ICC eine Flugzeit- oder Flugplanänderung nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, so ist ICC für alle daraus resultierenden Schäden nicht haftbar, sofern alles Zumutbare unternommen wurde, um einen Zugang zu bewirken. In diesem Zusammenhang ist der Flugreisende im Rahmen seiner bestehenden Mitwirkungspflicht gehalten, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass er auch kurzfristige Änderungen mitgeteilt bekommen kann.
Bei der Buchung eines sogenannten 'round-trips' mit Hin- und Rückflug ist der Flugreisende verpflichtet, sich seine Rückflugzeit innerhalb von 36 Stunden vor dem geplanten Rückflug unter der auf der Buchungsbestätigung bzw. dem Flugschein angegebenen Telefonnummer rückbestätigen zu lassen.

3. Kinder von 0 – 2 Jahren (Infant/Baby) haben beim Flug keinen Sitzplatzanspruch, sofern für diese nur eine pauschale Bearbeitungsgebühr oder gar kein Entgelt entrichtet wurde. Auch besteht für Kinder im Alter von 0 – 2 Jahren grundsätzlich kein Anspruch auf die Beförderung von Freigepäck, es sei denn, dass dies von ICC ausdrücklich zugesichert wird.

4. Nimmt der Flugreisende einzelne Teilleistungen nicht in Anspruch, ohne dass ICC dies zu vertreten hat, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Involatus Carrier Consulting GmbH - Düsselstrasse 18A - 41564 Kaarst Bank: Is Bank GmbH Düsseldorf - Kto: 55366004 - BLZ: 30130600 - IBAN: DE58 3013 0600 0055366004 - BIC: ISBKDEFXDUS Geschäftsführer: Erkan Türkoral - Steuernummer: 105/5823/2031 - Handelsregister: Düsseldorf HRB 64749.

5. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet ICC, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher vereinbarter Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung informieren. Steht im Zeitpunkt der Buchung die Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist ICC verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald ICC weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird sie den Reisenden informieren. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, wird ICC den Reisenden unverzüglich über den Wechsel informieren.

Gepäck

1. Jeder Flugreisender hat -vorbehaltlich einer anderen Angabe im Flugschein- einen Anspruch auf Beförderung von Freigepäck bis zu 20kg. Für Kinder im Alter bis 2 Jahren, die nicht über einen Sitzplatzanspruch verfügen, besteht hingegen kein Anspruch auf Beförderung von Freigepäck, es sei denn es liegt eine entsprechende ausdrückliche Zusage von ICC vor.
Auf die Beförderung von Übergepäck besteht kein Anspruch. Soweit das ausführende Luftfahrtunternehmen dieses bewilligt, fallen zusätzliche Kosten pro Kilogramm Übergepäck an.

2. Die ICC weist den Reisenden darauf hin, dass im Übrigen die Beförderungsbedingungen des jeweils vermittelten, ausführenden Flugunternehmens gelten.
Dies gilt neben der Aufgabe von Freigepäck insbesondere auch für das Mitführen von Handgepäck, das anmeldepflichtige Sondergepäck, Medikamente und Wertsachen.

3. Nicht erlaubt ist die Beförderung von Gegenständen, die geeignet sind, das Flugzeug und Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden, insbesondere Explosionsstoffe, komprimierte Gase, leicht entzündliche, aggressive oder giftige radioaktive Stoffe sowie sämtliche Gegenstände und Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.
Dem Fluggast ist es untersagt, Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie Munition mit zu befördern. Im Fluggastraum selber sind auch solche Gegenstände untersagt, die zweckentfremdend als Waffen verwendet werden können (z.B. Spielzeug-pistolen, Rasierklingen, Nagelscheren, Stielkämme, Spritzen).

Rücktritt des Flugreisenden

1. Der Flugreisende kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Flugreise unter Angabe der Buchungsnummer von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ICC. Zu empfehlen ist, diese in jedem Fall schriftlich gegenüber ICC zu erklären.
Tritt der Flugreisende vom Vertrag zurück oder tritt er den Flug nicht an, so ist ICC berechtigt, entweder eine konkret zu berechnende oder eine pauschalierte Entschädigung (Stornokosten) als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Eine zusätzliche Reiserücktrittskostenversicherung, deren Abschluss empfohlen wird, kann diese Stornokosten im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen übernehmen.

2. Wählt ICC die konkrete Berechnung, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Flugpreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung vertraglicher Leistungen.

3. Die pauschalierten Rücktrittskosten bei Nur-Flug-Buchung betragen pro Reisenden pro Strecke bis 14 Tage vor Flugantritt: 50% des Beförderungsentgelts ab 14 Tage bis Reiseantritt: 100% des Beförderungsentgelts.

4. Bei gekennzeichneten Sonderangeboten (z.B. 'Aktionspreisen') ist eine teilweise oder vollständige Erstattung des Flugpreises grundsätzlich nicht möglich.

5. Es bleibt dem Flugreisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit dem Rücktritt von dem Vertrag entstanden ist.

6. Bereits ausgehändigte Flugscheine sind vom Flugreisenden zurück zu geben und dürfen nicht mehr weiter verwendet werden, da andernfalls eine Erstattung nicht erfolgt.

Umbuchungen / name-changes

1. Umbuchungen seitens des Flugreisenden auf einen anderen Flug sind nur nach Maßgabe der Bedingungen des vermittelten, ausführenden Flugunternehmens möglich.

2. Für das Stellen einer Ersatzperson / name-changes bei Nur-Flug-Buchung besteht pro Reisender pro Strecke nur die Möglichkeit des Rücktritts zu den in der vorbenannten Ziffer genannten Bedingungen, mithin bis 14 Tage vor Flugantritt: 50% des Beförderungsentgelts, mindestens 25,- EUR ab 14 Tage bis Reiseantritt: 100% des Beförderungsentgelts, mindestens 25,- EUR Involatus Carrier Consulting GmbH - Düsselstrasse 18A - 41564 Kaarst Bank: Is Bank GmbH Düsseldorf - Kto: 55366004 - BLZ: 30130600 - IBAN: DE58 3013 0600 0055366004 - BIC: ISBKDEFXDUS Geschäftsführer: Erkan Türkoral - Steuernummer: 105/5823/2031 - Handelsregister: Düsseldorf HRB 64749.

3. Es bleibt dem Flugreisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass wesentlich niedrigere oder keine Kosten im Zusammenhang mit der Änderung entstanden sind. Umbuchungen / name-changes.

Der IATA-Code von Involatus ist ZU

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Bewertungen von Involatus

Kommentare und Bewertungen unserer Kunden nachdem sie mit Involatus geflogen sind

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    D.

    01.08.2015

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    Gabriele

    25.09.2014

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    Häufig gestellte Fragen zu Involatus

    Der IATA-Code für Involatus ist ZU