Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 321 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 321 Bewertungen von Tripadvisor
D
dakki20
Hamburg, Deutschland
13/01/2013
“Riesig”
Hotel der gehobenen Mittelklasse mit riesigen Zimmern. Zwei Doppelbetten und 2 Einzelbetten, daz eine kleine Küchenzeile. Da das Hotel in einer Nebenstraße liegt ist vom Straßenverkehr kaum etwas zu hören, Die Frühstücksleistung passt nicht zur übrigen Hotelklasse, Wurst, Käse und Brot war völlig... Mehr
P
PortDover
München
24/03/2012
“gut gelegenes Hotel in Buenos Aires”
Im Zentrum von Buenos Aires gelegen einen Block enfernt vom Kongress und der Avenida di Mayo. Von hier aus kann man ohne Probleme bis zur Casa Rosada durchlaufen oder bis Recoleta. Das Hotel hat einige sehr großzügige Zimmer die bis zu 6 Personen fassen ( 2 Doppelbetten und je 2 EInzelbetten) Di... Mehr
J
Jan-Philip
Köln
31/01/2011
“Ein schönes Stadthotel - in einer Stadt mit weiten Wegen”
Das Hotel Congreso liegt in einer relativ ruhigen Nebenstrasse unweit der Plaza del Congreso. Von dort - Station Congreso - ist man mit der U-Bahn (Subte) in ca. 15 Minuten im Microcentro (Plaza de Mayo) mit der bekannten Shoppingmeile Florida. In die Ausgehviertel La Boca fährt man mit dem Bus 2... Mehr
A
AJ d
Washington, D.C., District of Columbia
20/03/2015
“Günstige Lage”
Ich habe das Gefühl, dass alle die Männer, die hier arbeiten aus der tele-novela kam…. Oder vielleicht ein paar lateinamerikanische Modellierung Magazine. Sie sprechen nur wenig Englisch, aber sie haben sich nicht wirklich zu reden müssen, da Sie nur in ihren Augen jedenfalls verlaufen. Umzug au... Mehr
D
Dasyurid
20/12/2011
“Praktisch, es funktioniert.”
Wir waren mit unseren beiden Kindern hier und fanden die Zimmer ausreichend groß und das Personal hilfsbereit. Die Lage ist in Ordnung, in der Nähe der U-Bahn und ein paar Sehenswürdigkeiten. Das Frühstück war angemessen, und sie kümmerten sich um unser Gepäck, während wir nt North für ein paar T... Mehr