Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 1684 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Buenos Aires
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 1684 Bewertungen von Tripadvisor
T
TG3009
Neu-Isenburg, Deutschland
04/12/2025
“Perfektes Stadthotel”
Parktisches Stadthotel direkt an der Pza Martin. Man ist sofort mitten im Leben: Banken, Geschäfte und Restaurants in direkter Umgebung. Zimmer sind sehr ruhig und komfortabel. Gutes Bett. Alles sauber.
P
Peter S
Zürich, Schweiz
18/04/2022
“zentrale Lage”
im Zentrum gelegen mit guter Lage am Park San Martin. Die meisten Zentrumsziele sind zu Fuss zu erreichen. Die Angestellten waren sehr freundlich und hilfsbereit. Die Zimmer auf der zweiten Etage sind ziemlich laut. Unser Zimmer war sehr klein.
J
Juersch
Kiel, Deutschland
01/03/2020
“Tolle Lage, freundliche Mitarbeiter*innen”
Super Lage, um Buenos Aires zu erkunden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sehr freundliche und zuvorkommend. Vom Frühstück hätte ich mir mehr erwartet. Es klappert noch an der ein oder anderen Stelle. Die Renovierung scheint noch nicht abgeschlossen zu sein (Arbeiten im 1. OG). Auf meinem… Mehr
6
636oliverh
Heroldsbach, Deutschland
15/09/2017
“Zentrales Hotel”
Sauberes Zimmer, gutes Frühstück, gute Lage, ideal für Kurzbesuche oder Geschäftsreisen, Fußgängerzone "Florida" ganz in der Nähe, Bad klein, aber ausreichend, nicht super neu, aber wirklich akzeptabel.
S
Stefan W
Morristown, New Jersey
19/11/2017
“Gute Lage, Prima Frühstück”
Ein wirklich toller Frühstücksraum und eine sehr gute Auswahl bringen die Bewertung sicherlich nach oben. Auch der freundliche Service am Empfang muss durchaus erwähnt werden. Allerdings ist Schnelligkeit hier nicht zu erwarten. Auch am Standard müssen sicher Abstriche gemacht werden. Der Boden müs… Mehr
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