Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 93 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Termas De Río Hondo
Anzeige von 2 ausgewählten Bewertungen von 93 Bewertungen von Tripadvisor
T
Teofilo Oscar C
Ballungsraum Gran Buenos Aires, Argentinien
27/05/2015
“in jeder Hinsicht ausgezeichnet”
Thermal von höchster Qualität. Perfekt entspannen und sehr unterhaltsame und sehr gute Küche. ungleicher Service. Das alles im Preis inbegriffen ist den Preis wert in jeder Hinsicht ohne Einschränkung . Man braucht das Hotel überhaupt nicht mehr verlassen, um Pass eine Woche oder 10 Tage mit einem … Mehr
C
Crislia2014
Buenos Aires, Argentinien
12/06/2015
“Freundliche angenehmen Atmosphäre in ein schönes Hotel”
Ich habe in diesem Hotel bereits mehrmals dort gewesen und haben immer habe meinen Aufenthalt in es sehr unterschiedlich. Thermalwasser ausgezeichnet, sowohl in Ihrem Zimmer oder im Außenpool und Whirlpool oder der großen Indoor Jacuzzi. Die Zimmer sind geräumig, gute Betten und Bettwäsche. Das Ess… Mehr
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