Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 12 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Hotelangebote aus
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 12 Bewertungen von Tripadvisor
A
Aqdas203
Mumbai, Maharashtra, India
06/08/2016
“Schönes, preiswerte Hotel!”
Schönes Hotel mit großen Zimmern. Auch der Preis ist gut. Das Hotel ist sehr nahe zum Fluss Zukunft Park . United Krankenhaus ist in der Nähe sind zu Fuß zu erreichen. im Gulshan-Viertel 2 ist auch ganz in der Nähe des Hotels. Das Personal ist sehr nett.
1
11Sanjay
Navi Mumbai, Indien
02/05/2016
“Besuch in Dhaka für offizielle Tour”
Ich besuchte in Dhaka von 27/04/16 bis 29/04/2016 für meine offizielle Tour. Hotel Arrangement wurde von meinen Klienten in Hotel Bon Vivant. Das Hotel ist in der Nähe von Air Port in Dhaka (nur 15 Minuten Fahrt). Das Hotel ist gut mit seinem Restaurant.
S
salesmantra
Kalkutta, Indien
03/03/2016
“Komfortabler Aufenthalt”
Es war wirklich sehr komfortabler Aufenthalt, der Service im Hotel war sehr gut, das Personal war sehr gut erzogen und kooperativ. Die Zimmer und das Hotel war sauber. Gemüse Essen sollten Sie nicht zu viele Optionen aber es war immer noch ein gutes Essen. im Gulshan-Viertel und Banani sind in der … Mehr
M
Martin L
Kendal, Vereinigtes Königreich
03/03/2016
“Sauber, gutes Essen, guter Service”
Das Personal hat sehr hart gearbeitet, um dafür zu sorgen, dass wir uns willkommen fühlten, und der Service war insgesamt gut. Das Restaurant ist ok, nichts Besonderes, aber vollkommen in Ordnung. Die Zimmer sind von guter Größe, die Klimaanlage funktioniert und Armaturen und Armaturen funktioniert… Mehr
T
TravelEnthusiast121
08/06/2015
“Sicher und komfortabel”
Ich fühlte mich sehr wohl im Bon Vivant wie eine amerikanische Frau alleine unterwegs. Das Personal war unglaublich hilfsbereit und höflich, und die Klimaanlage und WiFi machte den Aufenthalt sehr angenehm. Dies war ein tolles Hotel zu Beginn meines Aufenthalts in Dhaka!
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