Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 39 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 2 ausgewählten Bewertungen von 39 Bewertungen von Tripadvisor
B
Bally1966
Hongkong, China
22/04/2019
“Es sei denn, Sie besuchen eine der Universitäten”
Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass Sie sich für einen Aufenthalt hier entscheiden, nur weil Sie Guangzhou besuchen. Es ist aus dem Nichts und es ist sehr schwierig, zu anderen Orten der Stadt zu reisen. Wenn Sie jedoch eine der Universitäten in dieser Mega-Universitätsstadt besuchen, ist dies ei… Mehr
P
Peter T
Hongkong, China
17/10/2018
“Übernachtung”
Ich checkte nahtlos um 9 Uhr ein. m. Das Zimmer war groß, sauber, aber düster - wie für chinesische Hotels üblich. Keine englischen TV-Kanäle, man kann es kaum International nennen. Gutes Badezimmer und Dusche. Frühstück fair und Kaffee arm. Ich nahm nur das Brot und Marmelade. Ich hatte keine Chan… Mehr
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