Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 37 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 37 Bewertungen von Tripadvisor
C
Chris N
Adelaide, Australien
28/09/2017
“Ausgezeichnetes Hotel”
Ein schönes Hotel mitten im pulsierenden Einkaufsviertel. Sehr komfortabel und gut ausgestattet. Der beste Teil war das Restaurant, das Frühstück war eine massive Mischung aus westlichen und östlichen Speisen, wir gingen für chinesisches Essen und probierten Gerichte, die ich noch nie zuvor geseh... Mehr
E
Elle_01234
London, Vereinigtes Königreich
18/05/2017
“Hotel ZHEJIAN GRAND Hangzhou ausgezeichnet!”
Der offizielle Name dieses Hotel ist Zhejian Grand Hotel. Dies ist ein sehr neues Hotel im Stadtzentrum. Die Rezeption liegt im 25. Stock (was etwas seltsam ist und überhaupt nicht so effizient) und hinter dem Hotel ist die Bar die bis 23 : 00 und ist sehr teuer und klein, aber schön. Englisch is... Mehr
S
Sofi N
Athen, Griechenland
23/08/2018
“Seltsam eingerichtet”
Wir betraten die Hotellobby und checkten als Gruppe ein, uns wurde jedoch gesagt, dass der eigentliche Empfang auf der 25. (!) Etage ist. Wir haben uns die Freiheit genommen, es aus Neugier zu besuchen, und es war ein kleiner Schreibtisch, nichts Spektakuläres. Die Wände waren aber hübsch dekorie... Mehr
M
mcmusgro
Laurinburg, North Carolina
09/12/2017
“Luxuriös, aber ein bisschen laut”
Zhejiang Grand Hotel ist der offizielle Name dieses Hotels, also lassen Sie es nicht mit dem Zhejiang Narada Grand Hotel verwechseln. Dies war auf einer belebten Straße und so war es ein bisschen laut am Morgen. Die Rezeption war im 25. Stock, was seltsam war. Ich versuchte, die Karaoke zu überpr... Mehr