Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 500 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Peking
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 500 Bewertungen von Tripadvisor
R
rapha_y_nici
Zürich, Schweiz
14/10/2018
“Solides Hostel im nationalen Vergleich”
Waren beim ersten Mal in Peking bei der Konkurrenz, welche uns dann spätestens im Nachhinein zu teuer erschien. Nun hier im Leo stimmt das Preisleistungsverhältnis eher. Wir wollten wieder in dieses Viertel, weil die Lage für uns recht gut war. Nahe Kreis-Ubahn Linie 2, was sehr hilft. Das Hostel i… Mehr
N
nicoletG6265DK
München, Deutschland
26/04/2018
“Gutes Hostel”
Ich war vier Nächte im Leo Hostel für eine sightseeing trip. Es ist wirklich super gelegen, sehr zentral, man ist bei 4 und Sehenswürdigkeiten innerhalb von 10 bis 15 Minuten. Ich hatte 16 bez immer gebucht, und einem Vierbettzimmer geschlafen. Einziges Manko Doppelpunkt die Toilette befand sich ei… Mehr
P
pidrc
27/05/2018
“Lage und Touren des Hostels sind toll, der Rest sehr mittelmäßig ”
Wir haben 4 Nächte im Leo Hostel verbracht. Die Lage zur verbotenen Stadt sowie vielen weiteren Attraktionen und die gute Anbindung sind klasse. Auch die Touren, in jedem Fall die Tour zur Großen Mauer war hervorragend. Das Hostel an sich ist leider aus meiner Sicht ziemlich enttäuschen und abgewoh… Mehr
C
C5673YLmartink
München, Deutschland
28/08/2017
“Für einen Kurztripp geeignet - mehr aber auch nicht !”
Mein Kumpel und ich sind Anfang des Monats für 4 Tage im Leo Hostel in Peking untergekommen. Die Lage ist sehr gut und man erreicht das Hostel mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Damen an der Rezeption sind etwas unfreundlich um es milde auszudrücken. Man musste gleich zahlen obwohl wir no… Mehr
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