Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 361 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Nyborg
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 361 Bewertungen von Tripadvisor
S
Sa M
27/08/2018
“Unter der Großen Belt Brücke in Nyborg”
Wenn man in Nyborg ist, sollte man auf jeden Fall einmal UNTER die Große Belt Brücke gehen. Es gibt einen (erlaubten) Fussweg dorthin und die Eindrücke unter der Brücke sind unvergleichlich. Dieser elegante Schwung, der von oben gar nicht so zu sehen ist und die verschiedenen Fahrbahnen (Eisenbahn;… Mehr
C
Christine0207
Nierstein
29/09/2023
“Direkt am Strand mit herrlicher Aussicht”
Das Hotel ist sehr weitläufig und wohl gerade deshalb ist es in den einzelnen Flügeln sehr ruhig. Ich hatte ein Zimmer in einem der älteren Bauten mit seitlichem Meerblick. Das Zimmer selbst ist schon etwas älter, aber alles ist sauber und zweckmäßig eingerichtet. Das Frühstück nimmt man im Erdges… Mehr
M
Mimsfuchs
Münsterland, Deutschland
06/08/2023
“Sehr grosses und gutes Hotel, kostenloser Parkplatz, direkt am Meer !”
Sehr grosses und gutes Hotel mit einer Vielzahl an Möglichkeiten für den Zeitvertreib. Ich bewerte ein Zimmer mit Aussicht zum Meer im neueren Teil auf dem Foto links, der rote neue Anbau.. Zu den anderen Anbauten und Zimmern kann ich nichts sagen, die sind zum Teil älter. Wir hatten das Zimmer mit… Mehr
L
Lieblingsurlauberin
Deutschland
27/07/2019
“Ruhiges Tagungshotel”
Das Nyborg Strand liegt eine gute Zugstunde vom Flughafen Kopenhagen entfernt. Die Anreise führt über die spektakuläre Brücke. Auch mit dem Auto gut erreichbar, kostenlose Parkplätze. Ideal als Tagungshotel: zahlreiche Zimmer, gut ausgestattete Konferenzräume und freundlicher Service. WLAN / WiFi … Mehr
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