Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 677 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Stouby
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 677 Bewertungen von Tripadvisor
S
stsawa
Hamburg, Deutschland
18/07/2016
“Alles (fast) perfekt”
Ich war schon häufiger in diesem Hotel und war immer sehr zufrieden. Die Zimmer sind recht groß, haben aber leider keinen Kühlschrank. Der Wellness Bereich ist der beste den ich kenne. Die Leistungen der Küche sind sowohl fürs Abendessen als auch für das Frühstück sehr gut.
T
Traveling D
06/07/2025
“Ein entspannender und verjüngender Kurzurlaub im Hotel Vejlefjord”
Unser kürzlicher Aufenthalt im Hotel Vejlefjord war wirklich wunderbar. Wir waren begeistert, ein günstiges Angebot (3 , 370 DKK für das Summer Break Paket) zu finden, das den Zugang zum unglaublichen Wellnessbereich beinhaltete. Wir nannten ihn scherzhaft einen „Erwachsenen-Wasserpark“, weil wir… Mehr
W
wolfgang s
Brüssel, Belgien
28/05/2015
“Wunderschöne Lage”
Wunderschön in einem Parkgelände an der Küste gelegen, herrlicher Blick, vollkommen ruhig, kein Verkehr. Zimmer sind OK, leider kein Tresor, leider kein Wasserkocher/Kaffe/Teekanne. Badezimmer ist zu klein. Abdunkelung beim Fenster ist ungenügend, in der Früh daher leider sehr hell. Restaurant sehr… Mehr
S
stsawa
Hamburg, Deutschland
10/12/2017
“Diesmal leider mit ein paar Fehlern”
ich war bis vor einem Jahr mehrfach Gast in diesem Hotel und hatte mich dort eigentlich immer recht wohl gefühlt. Entsprechend gut hatte ich es zuletzt bewertet. Nach einer Pause von ca. einem Jahr besuchte ich dieses Hotel nun, diesmal zusammen mit meiner Frau, vom 27. – 28.11.2017 und war ein wen… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen