Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 61 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 61 Bewertungen von Tripadvisor
S
Steffi D
19/05/2019
“Super Hotel mit gr. Außenanlage! ”
Beim Check in wurde ich freundlich empfangen und man hat mir alles gut erklärt! Auch meine Fragen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln wurden kompetent beantwortet! Fahrpläne hängen zum Teil aus. Das Zimmer war sehr groß und sauber! Ein kleines aber feines Hotel mit Wohlfühlcharakter! Das Frühstück … Mehr
T
Travellor_1a
Moers, Deutschland
11/07/2018
“Kleines sehr gepflegtes Hotel”
Etwas abseits im Grünen gelegenes kleines Hotel, sehr freundlicher Empfang, sauberes und geschmackvoll eingerichtetes Zimmer mit kleiner Küchenzeile, kleine Frühstücksauswahl - absolut empfehlenswert. Preis-/Leistungsverhältnis stimmig. Klein wenig hellhörig. Wir kommen gerne wieder.
F
Fred S
Hamburg, Deutschland
12/11/2018
“Gute Lage und schöne Zimmer”
Das ehemalige ParkInn Johanneskirchen hat sich unter neuer Leitung nicht viel verändert. Die Zimmer sind schön groß und die Lage günstig in der Nähe des S-Bahnhofs (Achtung: Zimmer nach hinten raus sind wegen der Bahngleise recht laut). Frühstücksbüffet ist prima, Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.
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