Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 47 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 47 Bewertungen von Tripadvisor
5
547biankah
Kaiserslautern, Deutschland
18/05/2016
“Perfekter Aufenthalt”
Wir haben hier übernachtet für unseren Legoland Trip. Das Hotel wird von der Familie Falk betrieben sowie auch der Gasthof. Wir haben dort zu Abend gegessen und am Essen und der Preise war absolut nichts auszusetzen. Auch das Frühstück war perfekt. Das Personal mit dem wir in Kontakt kamen war supe… Mehr
R
Raphaelo96
Kempten, Deutschland
09/10/2015
“Super für Alleinreisende und Familien (z.B. fürs Legoland)”
Zimmer: absolut sauber mit Flatscreen-TV an der Decke montiert, schönes Badezimmer und selbst bedienbare Heizung im Zimmer. Frühstück: Auswahl an Käse, Wurst, Brotaufstrichen, Säften u. Kaffee. Auf Nachfrage wird Rührei mit Schinken gemacht. Es sind viele Familien mit Kindern fürs Legoland da und… Mehr
S
stephanie m
Leingarten, Deutschland
25/05/2015
“Empfehlenswert”
Ich habe mit meiner Tochter eine Nacht im Gasthof Falk verbracht nach einem Ausflug ins Legoland. Wir hatten ein Einzelzimmer mit Zustellbett und Halbpension gebucht. Das Zimmer war groß genug und sauber. Eine Flasche Wasser zur Begrüßung stand auch bereit. Das Badezimmer war neu saniert und das ho… Mehr
W
Wolfgang P
Münster, Deutschland
19/03/2018
“alles da - aber...”
Die Lage der Unterkunft ist gut, keine Straßengeräusche stören den Schlaf. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist in Ordnung. Die Einrichtung ist zweckmässig, das Frühstück ausreichend. Insgesamt kommt keine Wohlfühl-Atmosphäre auf.
L
lieberfreistattbayer
Rosenheim, Deutschland
22/06/2016
“Preis/Leistung ist OK”
schon mehrmals im Hotel übernachtet. Zimmer sind ok und sauber. Manko Fernsehempfang nicht immer einwandfrei. Durchgehendes WLAN ist reine Glückssache. Funktioniert selten durchgehend. Gottseidank LTE Netz. Sollte da es angeboten wird auch funktionieren. Frühstück ist gut und ausreichend vorhanden.
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