Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 9 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Zinnowitz
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 9 Bewertungen von Tripadvisor
N
neuparthmarker
Zeulenroda, Deutschland
23/07/2017
“Wunderschöner Aufenthalt”
Appartement sehr schön eingerichtet mit Küche und Sitzecke, Couchecke und Betten. Frühstück war leider nicht mehr im Haus angeboten da Gaststätte nicht mehr da. Es gab Frühstück im schönen "Preussenhof", 450m entfernt was ein schöner Morgenspaziergang war. Das Hotel "Zinnowitzer Hof" ist schön aber… Mehr
8
82sab
13/06/2018
“Tolle Lage! ”
Der Zinnowitzer Hof hat eine ganz tolle Lage - direkt am Strand, zwei Minuten zu Fuß ins Zentrum. Das Zimmer hat uns positiv überrascht. Gros, geräumig, modern, mit Sitzecke und Kitchenette. Ein toller großer Balkon, der trotz gebuchtem Gartenblick, Meerblick schenkte. Die Flure im Haus sind etw… Mehr
J
Juliane M
03/10/2024
“Überwiegend schön”
Die Lage des Appartements war atemberaubend schön. Der Teppichboden stark verschmutzt. Die Küchenzeile teilweise defekt und schmutzig. Das Personal teilweise sehr unfreundlich. Usedom ist immer wieder eine Reise wert. Jederzeit wieder Urlaub in Zinnowitz
S
sandrahB9303ZV
24/05/2020
“Perfekt für einen Strandurlaub ”
Ein kleines Appartementhotel Einfache aber komfortable Einrichtung, gutes Frühstück im 10 min entfernten Hotel, guter Preis und direkte Strandlage Die Promenade und die Seebrücke erreicht man nach 5 min
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