Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 45 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 45 Bewertungen von Tripadvisor
A
Andreas R
02/01/2026
“Tolle Silvesterfeier mit schönen Tagen in Bad Zwischenahn.”
Wir haben uns nach vielen Jahren Silvester im Freundeskreis erstmals zu einem Angebot im Hotel am Badepark für den Jahreswechsel entschieden. Drei Übernachtungen mit Halbpension und Silvesterdinner, sowie Stadtführung waren dabei. Wir sind nicht enttäuscht worden und könnten wenn möglich auch 6 Ste… Mehr
7
7Gebirge
Bad Zwischenahn, Deutschland
04/07/2025
“Wir feierten Geburtstag im Restaurant ”
Es war ein gelungener Abend. Jede Bedienung war zuvorkommend höflich, wir wurden formvollendet bedient Das Essen war von der Auswahl und Qualität sehr gut. Ein Kompliment den Restaurantchef und der Küche. Wir wurden bei der Reservierung kurz nach dem Anlass gefragt. Als wir kamen wurde meiner Frau… Mehr
T
TommiTulpe
Ruhrgebiet, Deutschland
10/04/2023
“Ruhiges Übernachten”
Habe hier geschäftlich eine Nacht verbracht. Bei Ankunft nette typisch kühle aber freundliche Begrüßung an der Rezeption. Zimmer betreten…sauber und dunkel gehalten. Das Badezimmer sauber…aber der Abfluss roch echt extrem. Musste das Fenster auf Klappe lassen. Kostenlose Parkplätze…und gutes Frühs… Mehr
M
marion612
Harsefeld, Deutschland
24/07/2023
“Für ein langes Wochenende in Ordnung”
Das Hotel liegt in ruhiger Lage von Bad Zwischenahn. Dennoch ist fußläufig alles sehr gut zu erreichen. Kostenlose Parkplätze sind direkt am Haus vorhanden. Die Mitarbeiter sind alle freundlich. Die Zimmer sauber und ordentlich. Ebenerdige große Dusche vorhanden. Gut sortierte Minibar. Bis hierhin … Mehr
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