Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 21 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Braunlage
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 21 Bewertungen von Tripadvisor
K
KielerJung85
Düsseldorf, Deutschland
16/08/2018
“Super Hotel zum sehr guten Preis”
Aufgrund der Empfehlung eines Freundes habe ich für 4 Nächte in diesem Hotel reserviert. Die Gastgeberin und Ihr Hund Paula sind super nett und man fühlt sich hier richtig wohl. Die Zimmer sind tadellos sauber. Im Badezimmer ist nicht ein Kalkfleck zu sehen, nicht eine schwarze Fuge gar nichts. Sel… Mehr
B
bersli
Berlin, Deutschland
12/02/2017
“Liebevolles Familienhotel ”
Wir sind hier gelandet, weil wir bei unserem eigentlichen Hotel umgebucht wurden. Wir waren aber sehr zufrieden mit dem Sonnenberg Hotel, das Frühstück ist ausreichend und die Einrichtung des Hotels ist liebevoll. Man merkt das es ein Familienbetrieb ist, aber das ist sehr positiv zu bewerten. Man … Mehr
Z
ZweiCeller
Nienhagen, Deutschland
10/02/2020
“Renovierungsbedürftig”
Ein interessantes altes Haus mit sehr netten Gastgebern. Sehr sauber und gutes Frühstück. Für ein Männerwochenende mit alten Freunden gut geeignet, aber Urlaub oder ein verlängertes Wochenende mit Familie würde ich dort nicht verbringen. Die Lage ist ruhig, aber nicht abgelegen.
A
AndreasR955
Bad Neuenahr-Ahrweiler, Deutschland
18/08/2018
“Geschäftlich ok, Familien nö”
Sehr billig, teurer würde ich nur bis 38€ inkl. Frühstück akzeptieren. Rund ums Haus ist es unaufgeräumt. Rechnung, Check in korrekt. Sauberkeit innen ist ok, im Zimmer gut. Mit Familie hätte ich es nicht gewählt.
L
larsv8
Hamburg, Deutschland
02/02/2017
“Zu teuer”
Hotel alles wunderbar fussläufig erreichbar. Für den Preis inkl. Frühstück hätte man aber auch in Residenz Hohenzollern quer über Straße edelst nächtigen können. Die Saune ist für zwei Leute in Ordnung, aber im Winter kommt man schwerlich nach draußen, um sich abzukühlen.
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