Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 720 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Meisdorf
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 720 Bewertungen von Tripadvisor
1
1rw9
Bad Segeberg, Deutschland
02/10/2020
“Schloss Hotel mt Golfanlage Meisdorf”
Moin Herr Lindenberg. Ihr Service-Personal im Restaurant war äußerst freundlich, zuvorkommend, erstklassige Beratung beim Essen! Und das gilt auch für Ihre Rezeption. Und wenn ich schon mal dabei bin: ich hatte beim letzten Mal Golfspielen mein Eisen 7 verloren. Das ist nun schon ein „paar Jahre“ h… Mehr
W
Wido B
Pirna, Deutschland
31/08/2020
“Golfen ohne Sicht”
Standort ist für unseren Zweck Golfspielen sehr gut gewesen. Das Schloß macht etwas her, aber man sieht, dass etwas gemacht werden muss. Zaun fällt fast ein; Fensterrahmen im Zimmer marode und sehr reinigungsbedürftig. Pool nicht in Betrieb. Gaststätte ist in Ordnung, das Personal ist sehr nett und… Mehr
O
Oberhesse
Nidda, Deutschland
22/09/2020
“Es könnte ein schönes Hotel sein”
Wir waren über ein verlängertes Wochenende da. Die Schlossanlage ist sehr weiträumig. Leider ist schon von außen alles etwas ungepflegt und heruntergekommen. Es sind viele Kleinigkeiten, die da zusammen kommen. Die Terrasse vor dem Restaurant müsste einmal grundgereinigt werden. Auch die Blumenraba… Mehr
B
birgit204
Nuremberg, Germany
05/09/2020
“Reise aus besonderem Anlass, aber mit mittelmäßigem Erlebnis”
Die Anlage ist groß und hat sicher bessere Zeiten gesehen. Wir hatten dem Anlass entsprechend ein historisches Zimmer im Neuen Schloss sowie das Candle Light Dinner gebucht. Das Zimmer war großzügig - aber historisch? - da haben wir schon besseres gesehen. Es war ein Doppelbett und alte, abgenutzt… Mehr
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