Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 32 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 32 Bewertungen von Tripadvisor
A
angermannhans
Chemnitz, Deutschland
18/04/2017
“Ostern 2017 im Landhaus Nassau”
Trotz nicht ganz sonnigem Wetter, im Hotel wurden wir familiär & freundlich empfangen. Zimmer gebucht mit Halbpension. Halbpension als 3-Gang-Menü täglich wechselnd, lecker und reichlich. Zimmer im Dachgeschoss. Trotz Dachschräge im Bad, ausreichend Platz, sauber, technisch alles da. Zimmer mit TV,… Mehr
A
Andy_123_G
Rheda-Wiedenbrück, Deutschland
04/10/2020
“Sauber - einfach - preiswert”
Kleines Landhotel mit gutem Service. Direkte aber freundliche Inhaber bzw. Personal. Ok, das Bad sehr klein und renovierungsbedürftig, aber alles sehr sauber und ordentlich. Ok, das Fernsehen mit mittelmäßiger Bildqualität (analog?) Für den Preis sollte man nicht meckern. Für einen längeren Urlaub … Mehr
K
Karl-Heinz K
14/04/2017
“parkplätze dirkt vor dem hotel ruhiges angenehmes haus mit sehr gutem preis-leistungsverhältnis”
, bester service im hotel und restaurant schöne terasse mit vogelvolieren...... außerhalb von meißen,verkehrtechnisch sehr gut erreichbar....im grünen... empfehlenswert zur entschleunigung !!! wir kommen wieder
D
dennisreichardt75
Blankenburg, Deutschland
15/03/2017
“Ich war rundrum zufrieden mit dem Hotel.”
Nach telefonischer Reservierung direkt im Hotel und Absprache über Anreisezeit.Erfolgte die Anmeldung im Hotel reibungslos. Mit mir waren noch andere Handwerker im Hotel anwesend. Uns wurde direkt vom Wirt Abendbrot angeboten was frisch von Ihm zubereitet wurde. Was wirklich Top war. Auch das Frühs… Mehr
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