Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 101 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Bourg Saint Maurice
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 101 Bewertungen von Tripadvisor
A
AgPag
Den Haag, Niederlande
11/03/2007
“Toller Aufenthalt im Charmettoger Maeva (Vogel Appartements)”
Mein Partner und ich waren in der ersten Märzwoche 2007 in einem der Appartementblöcke im Maeva Charmettoger. Wir hatten 10 Tage vorher gebucht und für Flug und Unterkunft für uns beide ca. 1350 Euro bezahlt. Man bekommt sein Appartement erst bei der Ankunft zugewiesen, es gibt dort insgesamt minde… Mehr
A
Amelie B
London, Vereinigtes Königreich
12/03/2017
“Alte Anlage aber sauber, warm und funktionell Flat”
Wir verbrachten eine Woche in der Residence Charmettoger. Unser Apartment war für 6 Personen, Schlafzimmer mit Doppelbett und 4 Etagenbett im Wohnzimmer. Wir waren hier mit vier Personen und würde es nicht empfehlen wir die Wohnung für mehr Personen. Der Komplex ist sehr alt, aber eine ideale Lage… Mehr
P
P1234M
22/07/2016
“Gute Lage für abgenutzt und alt aber ok Apartment Komplex”
Sehr kompakt alt und abgenutzt Apartment durch 2 Personen in getrennten Betten war in Ordnung für uns beide auf ein Budget Skiurlaub. Es war zweckmäßig und einigermaßen. Der Service vom Personal an der Rezeption ist wenig zu Fuß entfernt, aber sie waren sehr schön. Wir bestellten unser Brot für den… Mehr
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