Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 310 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 310 Bewertungen von Tripadvisor
5
558eduards
München, Deutschland
09/04/2023
“Ein Highlight”
Super schönes und tolles Hotel. Modern ausgestattel, stylisch und optisch sehr ansprechend. Zimmer mit guter Größe und toller Ausstattung. Restaurant mit angenehmen Personal und Essen auf Sterneniveau. Skilounge mit sehr nettem, fachkundigem Personal das sich bei Material und im Skigebiet auskennt.… Mehr
S
sgt919
27/03/2022
“Hervorragender Service”
Service in allen Bereichen (Ski, Rezeption, Zimmer und Restaurant) hervorragend. Hatten ein tolles Zimmer (kleinste Kategorie) im 6. Stock mit großem, geschützten Südbalkon. 50 m bis zur Piste und zur Bushaltestelle, wenn man z. B. aus Val Claret nachmittags mit dem Bus zurückgekommen ist. Netter… Mehr
J
j0diefl0yd
12/04/2026
“Mrs”
Our favourite hotel in Tigne Le Lac. The staff are amazing. Great location. Great food. We will definitely return.
J
J7772HTpeterk
London, Vereinigtes Königreich
09/04/2026
“great service and suburb room”
great service and suburb room. great location as well with seamless approach to the slopes. almost as if ski in / ski out
N
natashayadave
Elstree, Vereinigtes Königreich
09/04/2026
“An excellent stay in a wonderful location, fantastic staff and accommodating hotel.”
We had a fantastic stay at Hotel Voulez-Vous in Tignes and would highly recommend it for a family ski trip. Our junior suite was spacious and comfortably accommodated two adults and two children. Housekeeping was excellent, with twice-daily cleaning and thoughtful touches like turndown treats. A f… Mehr
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