Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 129 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Plobsheim
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 129 Bewertungen von Tripadvisor
R
Reto L
20/06/2021
“WOW - es war supertoll”
Toller Golfplatz - hatte noch selten einen so schönen, vielfältigen Golfplatz erlebt wie im Kempferhof. Hotel sehr gut - kann verschiedentlich verbessert werden - jammern aber auf sehr hohem Nivau. Gastronomie Küche - sehr vielseitig, sowohl geschmacklich als auch optisch ganz toll präsentiert Serv… Mehr
G
Gudrun M
Birkenfeld, Deutschland
25/04/2019
“Natur pur”
ein kleines Schloss inmitten freier Natur fernab von Hektik, Verkehr und Stress mit gutem angegliederten Restaurant inmitten eines schönen Golfplatzes gelegen und nicht weitem von einem Rheinarm , der als Bade-und Ausflugssee dient, gelegen. Das Essen im Restaurant ist sehr gut und die Restaurantle… Mehr
E
Elke S
19/10/2019
“Toller Golfplatz”
Sehr schöner Golfplatz Das dazugehörige Hotel ist okay, Zimmer ordentlich, wenn auch etwas fehl geplant, das Badezimmer grenzt an den Balkon, daher bei schlechtem Wetter keine sitzmöglichkeit mit Ausblick. Die Preise im Restaurant überteuert, ein Aperol Spritz schlappe 12€, noch nicht einmal ein p… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen