Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 182 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Uzès
Anzeige von 2 ausgewählten Bewertungen von 182 Bewertungen von Tripadvisor
E
Ethel Enda G
Athlone, Irland
05/06/2018
“Der zusätzliche Vorteil eines Pools”
Ausgezeichnete Lage mit dem zusätzlichen Vorteil eines Pools und Sonnenliegens. Ideal gelegen in der Stadt, so dass man nicht zu einem Restaurant oder einer Bar fahren muss, da alle innerhalb einer Minute zu Fuß erreichbar sind. Der lokale Supermarkt ist auch nur eine Minute zu Fuß. Sie können Fahr… Mehr
G
Gilly W
Greater London, Vereinigtes Königreich
17/04/2015
“Tolles willkommen in diesen Holiday Flats”
Ein großes Dankeschön an Arno für seine herzliche Willkommen zu diesem tollen Ort. Gerade und mit unserer Wahl sehr zufrieden. Gut gelegen, nur ein paar Minuten zu Fuß vom Stadtzentrum entfernt, sind diese einfachen Holiday Flats praktisch und komfortabel. Nicht luxuriös, aber mit allem ausgestatte… Mehr
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