Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 319 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre Hotelangebote aus
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 319 Bewertungen von Tripadvisor
D
David T
Hertfordshire, Vereinigtes Königreich
18/02/2020
“Tolle Wohnung”
Wirklich gute Wohnung mit einem einzigen Schlafzimmer, viel Stauraum, gutes WLAN-Signal für das kostenlose Grundangebot. Viel heißes Wasser. Die Wohnung war etwas müde, aber sehr sauber mit viel Bettwäsche und Handtüchern, vielen elektrischen Steckern und einem fantastischen Blick auf die Berge. Wi… Mehr
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Flyer42471990365
Devon, Vereinigtes Königreich
03/03/2019
“Skiausflug”
Unterkunft sauber und komfortabel. Ansichten von den Wohnungen sind großartig. Personal an der Rezeption sehr höflich und hilfsbereit. Sie müssen die Unterkunft mit dem Funciular-Zug erreichen, der nicht zu umständlich ist, aber wenn Sie Kinder haben, lohnt es sich, einen Skiraum in der Nähe der Sk… Mehr
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mljmfw
Vereinigtes Königreich
12/02/2019
“Gute Lage und gute Zimmer mit hervorragender Aussicht”
Ideale Lage mit guten Zimmern und hervorragender Aussicht. Guter Zugang zum Hauptbahnhof. Die Zimmer waren zweckmäßig und sauber und überraschend groß für ein Ski-Apartment mit einem Balkon mit herrlichem Blick auf die Berge und die lokale Station
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jude9999_10
Diss, Vereinigtes Königreich
18/01/2019
“Komfortable Unterkunft für Selbstversorger”
Wir waren im Januar für eine Woche hier und hatten bei Expedia gebucht. Das Selbstversorger-Apartment bietet alles, was Sie für die Woche brauchen. Das Bett ist sehr niedrig, aber recht bequem. Es gibt eine Mikrowelle und einen Herd sowie einen großen Kühlschrank mit Gefrierfach und einen Geschirrs… Mehr
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