Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 114 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Kalabaka
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 114 Bewertungen von Tripadvisor
U
Ulrich W
Leipzig, Deutschland
10/09/2018
“Tolle Lage, günstger Preis und eine knuffige Gastgeberin”
Elena ist eine Gastgeberin mit einem riesengroßen Herz: unterstützend, freund und zuvorkommend. Dazu kommt die tolle Lage des Guesthouses direkt unter halb der Felsen und das zu einem sehr günstigen Preis (€ 60 Doppelzimmer/Nacht).
I
Ineseyd
25/09/2021
“Wanderung meteora Klöster”
Das Guesthouse ist mit viel Liebe zum Detail eingerichtet. Wir waren eine Nacht dort, um auf die Meteora Klöster hoch zu wandern. Die Lage oben am Hang war daher perfekt und auch der dorfplatz war nur 8min entfernt. Das war perfekt.
M
Maya P
11/10/2019
“Gästehaus Elena”
Sauber und komfortabel, schöne Lage. Kostenlos und viele Parkplätze in der Nähe. Das Frühstück im nahe gelegenen Ort - 5 € pro Person - war nicht so toll. Kein Fahrstuhl. Netter Besitzer, hilfsbereit. Bequeme Betten und tolle Balkone mit der schönsten Aussicht
R
rokras
Wien
29/10/2022
“Shabby Chic direkt an den Felsen”
Lage direkt an/zwischen den tollen Felsen ist natürlich schön, nicht weit zu Restaurants etc ; Doppelzimmer mit Meteorablick meint, dass man die Felsen sieht, nicht großartig was von den Klöstern, etwas dunkel durch einen Baum vor dem Balkon. Einrichtung bemüht im shabby chic. Das miniBad ist alle… Mehr
M
Marcel M
Köln, Deutschland
28/08/2016
“Nette Unterkunft, um Meteora zu erkunden”
Wir wurden von einer Dame empfangen, die uns auf den ersten Eindruck nicht so sympathisch war. Das Frühstück wurde uns auf unseren eigenen Balkon gebracht. Ausgemacht war 08:00 und gebracht wurde es um 09:00. Was ich sehr nett fand, war die Tatsache, dass wir, weil alles geschlossen war, abends zwe… Mehr
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