Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 837 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre geräumigen und komfortablen Zimmer aus
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 837 Bewertungen von Tripadvisor
E
Escape52318097998
11/04/2026
“Ruhiger und angenehmer Aufenthalt im schönen Deo Bagh”
Wir waren Anfang April auf unserer Nordindienreise in diesem wunderbaren Hotel untergebracht. Der Service war sehr aufmerksam und freundlich, insbesondere im Restaurant. Die große Gartenanlage mit frei laufenden Pfauen bot einen ruhigen Rückzugsort zum Verweilen. Die Zimmer waren großzügig und sau… Mehr
P
Pioneer25187652052
12/10/2025
“Traumhafte Oase”
Sehr schöne Anlage viel Natur. Die Zimmer sind wunderschön traditionell eingerichtet. Das Personal ist top und sehr hilfsbereit! Essen war ebenso sehr lecker. Wir haben uns wie zu Hause gefühlt, es ist eine wohlfühl Oase!! Vielen Dank!
M
MarkS12989
12/10/2025
“Traumhaftes Hotel”
Ich war mit meiner Familie dort wegen meiner Verlobungsfeier. Es war einfach traumhaft! Das gesamte Personal hat sich so gut un uns gekümmert und ist unheimlich freundlich! Das Essen war ausgezeichnet. Die Hotelanlage ist wunderschön gepflegt, es sieht einfach paradiesisch aus!! Gekoppelt mit dem A… Mehr
C
checker72
Heilbronn, Deutschland
18/04/2025
“Ein magischer Ort voller Geschichte und Gastfreundschaft”
Deo Bagh ist ein absolut außergewöhnliches Hotel – vielmehr ein historisches Anwesen. Schon bei der Ankunft spürt man die besondere Atmosphäre: Das Anwesen gehört noch heute der königlichen Familie, was sich in jedem Detail widerspiegelt. Obwohl mitten in der Stadt gelegen, fühlt man sich hier wie… Mehr
D
Dream110729
Dresden, Deutschland
01/02/2025
“ruhige Oase”
sehr schöne Anlage, grosser, gepflegter, parkartiger Garten. Sehr aufmerksamer Service! Wir waren rundum zufrieden. Grosse Zimmer, mit Hof, im traditionellen Stil eingerichtet. Frühstücksbuffet klein aber fein. Abendessen im Restaurant gut.
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