Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 17 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre geräumigen und komfortablen Zimmer aus
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 17 Bewertungen von Tripadvisor
V
varunahuja25
19/03/2017
“Perfekte Lage zum Entspannen”
Ich habe schon viele Male in dieser Villa. . Die Dame an der Rezeption ist sehr hilfsbereit. . die Villa ist sehr gemütlich. . sehr wie zu Hause fühlen. . ich habe in die Zimmer, die mit einem Whirlpool . . Das Beste an diesem Zimmer war, dass es sehr geräumig, hat einen Balkon, und wenn man das Fe… Mehr
B
Beck S
07/02/2017
“Rebecca”
Villa Ikebana- war ein fantastischer Ort zum übernachten. Jedes Zimmer ist sehr sauber. Die Betten sind perfekt, sehr komfortabel, genauso wie es gibt viele sehr harte Betten in anderen Orten in Goa. Das Personal, das arbeiten in dieser Villa sind sehr höflich, zuvorkommend und hilfsbereit. Sie sin… Mehr
A
AyazS65
14/09/2016
“Feiertage”
Ich habe in diesem Hotel auf meiner Ferien nach Goa. Villa Ikebana- war das beste Hotel, das ich je besucht habe. Die Infrastruktur und die Inneneinrichtung ist großartig. Die Zimmer sind schön sauber, groß und komfortabel. Der Service ist erstklassig. Das kostenlose Wifi Dinge ist es wert. Wir geb… Mehr
W
WandererAnisha
Jaipur, Indien
26/05/2019
“Ferien Himmel”
Wenn Sie nach einem abgeschiedenen Ort suchen, an dem Sie den natürlichen Charme des Komforts eines Hotels genießen können, ist dieser Ort perfekt für Sie. Das Zimmer, in dem wir übernachtet haben, hat viel Platz zusammen mit einem vorderen Balkon und einer Seitenterrasse. Der private Pool in der o… Mehr
E
esha_p1983
Mumbai (Bombay), Indien
14/09/2016
“Komfortabler Aufenthalt”
Villa Ikebana- ist ein nettes & komfortabel Aufenthalt im ordentlichen Preisen. nicht das Essen aber draußen Essen erlaubt. super Zeit mit Freunden entspannen verbracht und Kühlung ard. Das Personal war sehr hilfsbereit und zuvorkommend.
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