Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 315 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Chail, Kandaghat, Himachal Pradesh
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 315 Bewertungen von Tripadvisor
G
gkalia7
Brampton, Kanada
23/07/2017
“Super Aufenthalt”
Letztes Wochenende Ich zusammen mit meinen 4 Freunden in diesem Hotel. Das beste an diesem Hotel ist, dass unser Zimmer - Premium Kategorie haben eine sehr gute Aussicht auf das Tal. Der Geschmack der Speisen und die Qualität war auch sehr gut. Ich werde auf jeden Fall wieder in dieses Hotel gehen.
N
NupurG95
17/07/2017
“Tolle Erfahrung”
Es war das erste Mal, dass ich diese Stadt, in der letzten langes Wochenende. Wir bekamen ein gutes Angebot für dieses Hotel, und ich war überrascht als ich die riesige Lobby des Hotels, da ich noch nicht gesehen habe so eine riesige Lobby in hügelig Bereiche von jedem anderen Hotel. Sie haben auch… Mehr
S
SnehaK344
16/07/2017
“Gute Fahrt im Haus”
letztes Wochenende in diesem Hotel mit meiner Familie in unserem Auto. Das beste war, das Hotel verfügt über ausreichend Parkplätze. Die Lobby war auch sehr schön. Die Zimmer waren gut, aber ich habe das Waschräume waren klein. Das Frühstück war gut und es gab viele Möglichkeiten zum essen. Der Ser… Mehr
S
Sidhant C
15/07/2017
“Chail und seiner Grand Sunset !😍”
Wir gingen nach Chail an Wochentagen und haben dann ein schönes Paket! Alles in allem war eine gute Erfahrung. Das Beste am Hotel war die Terrasse von wo wir genießen können die herrliche Aussicht auf das Tal. weltweit höchste Cricket Ground ist ein muss. Wir haben auch die Drinks und Snacks am Abe… Mehr
S
SidhantBansal
12/07/2017
“Fantastisch”
in diesem Hotel mit meiner Familie, mit einer Reservierung von 2 Deluxe Zimmer. Aber ich hatte nicht bemerkt, dass sie keinen Fahrstuhl und mein Großvater nicht mehr zu Fuß bequem auf den Treppen. Das Personal war sehr bescheiden wie sie unser Zimmer zu Premium Deluxe Zimmer und gab uns ein Zimmer,… Mehr
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