Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 792 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 792 Bewertungen von Tripadvisor
N
NidhiG358
05/07/2017
“Ein echtes Beispiel Ausgezeichnet Gastfreundschaft ...”
Das Hotel ist wunderschön gelegen und bietet Ihnen die beste Aussicht auf die Berge und den Wolken. Bei der Ankunft wurden wir herzlich vom Personal willkommen geheißen. Das Personal war sehr freundlich, das Restaurant sehr flexibel (schätzen dies! ) und das Essen im Restaurant Supervisor verdient … Mehr
A
Abhishek S
29/06/2017
“Beste Erinnerungen!”
Meine Frau und ich hatten im Monat April besucht, 2017 . . . Wir hatten super Aufenthalt hier. . Unten ist das Detail Kritik: Die Ausstattung des Hotels: Sehr schön typisch Hillstation Look, sehr schöne Einrichtung in Hotels und in den Zimmern. . Es ist hauptsächlich Holzboden. . . Hotelpersonal:… Mehr
H
Hirdesh P
Dehradun, Indien
15/06/2017
“Wunderschöne Lage, nettes Hotel und ausgezeichneter Aussicht mit atemberaubend Sound von Beas River”
Es war meine Flitterwochen und wir hatten ein Zimmer mit Blick auf die Stadt. Ein wunderbarer Blick vom Balkon der ganzen Stadt sowie auf die Berge. Der Preis war gut, das Essen war super und der Service war auch ausgezeichnet. Man kann sehen alle Apple Orchard um vom Balkon aus. Ich früh aufgestan… Mehr
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