Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 1610 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 1610 Bewertungen von Tripadvisor
V
varuaman12
Neu-Delhi, Indien
02/08/2017
“Das Hotel war erstklassig”
Das Hotel war sehr gut in Bezug auf Dienstleistungen und Einrichtungen. Hotels die Zimmer waren recht geräumig, das Frühstück und das Essen im Restaurant war wirklich schön. Es war ein wirklich unvergesslich bleiben, da das Personal war sehr zuvorkommend, als wir um 11 Uhr erreicht nach einer lange… Mehr
A
A5j4
01/08/2017
“Tolles Hotel mit zum Riff waren super Gastfreundschaft”
Dies ist mein zweiter Besuch Schnee Valley Hotel mit meiner Familie hier im Juli und waren für 2 Tage. Wir haben hier übernachtet und haben viele andere Hotels, aber dieses Hotel hat etwas einzigartiges in Bezug auf seinen Service zu ihren Kunden und das Essen. Alles in allem ein wirklich glücklich… Mehr
H
Hitesh88
Mohali, Indien
17/07/2017
“Aus der Stadt Hotel”
Gute Lage, das war der beste Teil der Anlage. Es ist etwa 5 km entfernt vom main Mall Road, Shimla. Die Zimmer haben einen tollen Ausblick auf das Tal. Das Essen war sehr gut und auf besonderen Wunsch, Jain Essen war vorhanden.
L
l0vedeepishu86
Faridabad, Indien
20/07/2017
“Shimla - Snow Valley Resort”
Das Hotel liegt ca. 4 km vor Menge Shimla Stadt. Das Hotel ist gut und die Zimmer sind gut verlobt mit 9 Etagen (negative) . Sie müssen unbedingt 2 verschiedene Fahrstühle, wenn sich Ihr Zimmer unterhalb des 4. Stock. Sie verfügen über einen separaten Kinderbereich und Gaming Abschnitt. Zimmer mit … Mehr
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