Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 525 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Bengaluru
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 525 Bewertungen von Tripadvisor
M
Meamarjit
01/12/2019
“Genial”
Der Standort hat mehr Punkte als andere Faktoren. Weitere Verbesserungen beim Einchecken. Der Inhouse Resturant Service erzielt die schlechtesten Noten. Aber insgesamt war unser Aufenthalt sehr gut, da wir das Restaurant nur einmal in Anspruch genommen haben, als wir auf das Einchecken in unser Zim… Mehr
A
aishathl2017
29/10/2019
“7 Übernachtungen 2019”
Wir besuchten diesen Ort im Oktober 2019. Dieser Ort befindet sich in der Nähe von jedem Ort, an dem Sie einkaufen gehen möchten. Saubere zimmer. Der Zimmerservice und die Zimmermädchen sind wunderbar. Personal an der Rezeption großartig. Das tägliche Frühstücksbuffet war großartig mit vielen Sache… Mehr
A
AkshaySaxena2311
Neu-Delhi, Indien
22/11/2019
“Gesamtbewertung 4/5”
Das einzige Problem war das WiFi. Sobald wir eincheckten, wurde uns sofort gesagt, dass WiFi nicht funktioniert (schätzen Sie die Ehrlichkeit) und keine Ahnung, wann es wieder funktioniert. Da ich auf einer Geschäftsreise war, war ich darüber nicht sonderlich sicher. Sonst, wäre es eine Familienrei… Mehr
R
Rahul S
19/10/2019
“WiFi funktioniert seit über einem Monat nicht mehr.”
Ich bin regelmäßiger Gast bei Treebo Monarch Bangalore. Letzten Monat, als ich kam, wurde mir gesagt, dass WLAN wegen Wartungsarbeiten nicht funktioniert. Und es wird noch ein paar Tage dauern. Jetzt, wo ich nach dem Monat zurück bin, funktioniert WLAN immer noch nicht. Andere Verbindungen sind sch… Mehr
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