Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Niedrig
Basierend auf 5 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 5 Bewertungen von Tripadvisor
P
pramok20
Neu-Delhi, Indien
31/01/2018
“all of service are Very Good”
Pramod K.Kuarji. we booked on Jan 23, 2018 for Two Night with Breakfast by OYO, Customer care , we Room had decorated well, Hotel has room Service was very good, as well as staff behavior also. **** Hotel Situated near Railways station it's take 10 -15 Mints for reach from Station.
M
Mytrip1800
03/02/2020
“My friends daughter’s marriage”
Recently had a visit to Nandgiri palace OYO rooms during a marriage function at Gwalior. All the daily rituals and stay of some friends were there. Rooms are very very spacious, neat and clean . Service was good . Entrance road is not in good condition. No parking space.
P
Pushkar L
Pune, Indien
20/01/2018
“Nothing great!”
I stayed in this hotel for two nights. The check-in was smooth. The lift was tiny and could barely accommodate two people. The rooms are smaller than what they appear in the photos. The electric wire connection to the TV had no connector and naked wires were inserted in the plug, which created spar… Mehr
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