Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 1022 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 1022 Bewertungen von Tripadvisor
J
Jule S
30/09/2025
“Erholung pur am Rand des Tiger-Dschungels”
🌟🌟🌟🌟🌟 Ein wunderschönes Hotel! Die Architektur ist beeindruckend und viele Wände sind mit Blumen verziert – einfach traumhaft. Der Pool ist erfrischend und lädt zum Entspannen ein. Überall gibt es kleine Snacks, Chai oder Kaffee, die den Aufenthalt noch angenehmer machen. Das Essen ist sehr lecker,… Mehr
H
Harald K
09/01/2023
“Ein Muss”
Ich habe hier 2 Nächte gehabt. Das gesamte Team des Hotels war ohne Ausnahme sehr freundlich und immer hilfsbereit, zuvorkommend. Das Essen im Hotel war sehr sehr gut, zum Genießen. Das Hotel selbst liegt in grüner Umgebung und ist zur Erholung nach den Safaris im Rhathambore Nationalpark sehr gut… Mehr
V
visionsx
Dasing, Deutschland
07/11/2022
“Tolles Resort”
Wir waren im Rahmen unserer Indienrundreise 2 Nächte hier untergebracht. Das Personal ist sehr freundlich und zuvorkommend und wir wurden herzlich empfangen. Nach einiger Zeit merkten wir, dass wir das Hotel fast für uns alleine hatten. Am ersten Abend waren wir alleine im Restaurant, aber wir wu… Mehr
K
Karina N
02/02/2020
“Ausgezeichnete Location”
Sehr freundlich, schöne Zimmer, ausgezeichnetes Essen! Bedienung sehr zuvorkommend, vor allem mukesh meena. Guter Ausgangspunkt für tigersafari. Jederzeit wieder. Dusche im Freien möglich. Ruhige Lage.
D
Dominiknguyen
München, Deutschland
31/10/2018
“Ein wirklich schönes Resort mit ausgezeichnetem Service”
Wir haben das Resort gebucht, um dem hektischen Treiben der Großstädte Indiens für ein paar Tage zu entfliehen. Dafür eignet sich das Hotel bestens. Leider war bei uns das WLAN sehr instabil und auch der Strom insgesamt viel täglich mehrmals aus. Die Auswahl am Buffetrestaurant ist überschaubar, … Mehr
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