Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 73 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 73 Bewertungen von Tripadvisor
B
bshree29
Bangalore, Indien
23/10/2019
“Zuvorkommendes Personal, gutes Essen und saubere Umgebung”
Veranstaltete eine Dinnerparty für Freunde und Familie. 1. Sehr lecker und perfekt gewürzt gut. Für eine Party war es sehr gekonnt zubereitet, unter Berücksichtigung aller Geschmacksnerven 2. Zuvorkommendes, schnelles und hilfsbereites Personal. 3 . Gute Einrichtungen Sehr zu empfehlen, wenn Si… Mehr
Z
Zanyash009
23/10/2019
“Komfortabler Aufenthalt mit fantastischem Essen”
Genossen den Aufenthalt mit großer Gastfreundschaft mit grünen Tal. Wir waren für drei Tage im Hotel zuvorkommendes Personal und das Essen ist super. Muss im Oktober bleiben, sehr gutes Wetter in Udaipur Seen sind voll
D
Dimboola10
Heusenstamm, Deutschland
17/04/2018
“So weit in Ordnung”
Sind auf unserer Rundreise für zwei Übernachtungen in diesem Hotel gewesen. Das Hotel liegt doch etwas weit weg vom Stadtzentrum. Das Personal ist sehr freundlich und zuvorkommend gewesen. Die Zimmer sind groß und freundlich eingerichtet. Die Betten waren hart in der Auflage, aber wir konnten ganz … Mehr
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