Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 50 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Jhansi
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 50 Bewertungen von Tripadvisor
G
GauravManocha
Gurgaon, Indien
15/03/2017
“Glücklich Holi-Tag”
startseite Stadt besucht für Holi aber hatten einige unerwartete Gäste ie meiner alten Freunde. Mit kein Platz zu Hause wegen einige Bewertung bereits zu Hause. Es war Hotel Shrinath an meine Rettung. Mit erschwinglichen Preis organisierte zwei Zimmer in Eile und rettete meinen dag. Vielen Dank.
P
Priya S
Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate
27/07/2017
“Familie dient hier gefeiert”
Wir haben einige Familienereignissen hier gefeiert und hatte ein wunderschönes Erfahrungen hier. Das Essen ist gut und das Personal ist auch sehr schön. Quantität und Qualität her ist es wirklich gut. Für den Aufenthalt auch dies ist ein schönes Hotel, aber wir haben nicht hier waren.
B
bhaswar104
Kalkutta, Indien
16/05/2017
“Sehr unprofessionell geleitet.”
Die Zimmer sind gut und sauber. Der Service ist absolut unprofessionell. Ich checkte ein und fanden, dass nicht ein einziges Flasche Wasser ist im Zimmer vorhanden. Es war 46 'C Temperatur, ich war furchtbar Durst. Ich bat die Person, die brachten mich aufs Zimmer zu bringen Sie eine Flasche Wasser… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen