Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 49 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Dhanaulti
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 49 Bewertungen von Tripadvisor
S
S_Reis2014
München, Deutschland
03/10/2014
“Bestes Hotel im Dorf”
Wir blieben zwei Nächte in Dhanolti und besichtigten insgesamt drei Hotels und eine Lodge in dem kleinen Ort: Dhanaulti Heights vom staatlichen Tourismuskonzern GMVN, ein Hotel von dem ich den Namen schon wieder vergessen habe, Drive Inn und die Eco-Huts vom Eco-Park. Letztere liegen idyllisch in e… Mehr
B
bhi77
Kitchener, Kanada
05/06/2017
“Sauber und einfach”
Das Hotel ist günstig gelegen am Ende der Mall Road. Das gute daran ist von der Ausfahrt Kakophonie ist ziemlich einfach. Die Zimmer sind sauber und mit allen grundlegenden Annehmlichkeiten. Nicht zu luxuriös, aber akzeptabel. Es gibt einen Spielplatz für Kinder in den Hinterhof und die Aussicht vo… Mehr
K
KIRTIB_13
Gurgaon, Indien
08/08/2016
“Gute Wahl in dhanaulti”
Vorteile - Gute Lage gut technischer Support anvertraut, schon dreimal mit meiner Familie. Gut für Familienparty Minuspunkte - CC Kreditkarte nicht akzeptiert Fenster usw. braucht Wartung Stromausfälle sind häufig . Keine Duschen , nur Wasserhähne und Eimern.
G
GarimaS366
01/07/2016
“Urlaub”
Das Zimmer war klein, sie haben keine CP planen. Die Lage war gut zu Fuß vom wirtschaftlichen Park, der Preis für das Hotel ist hoch, nicht sein Geld wert. Es gibt keine Geldautomaten n Tankstelle zur Verfügung. Das Bad war nicht so sauber, wie auch die Klospülung lief nicht ordnungsgemäß funktioni… Mehr
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