Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 53 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 53 Bewertungen von Tripadvisor
D
devanshi j
Mumbai (Bombay), Indien
23/05/2017
“Exzellentes Hotel, sehr leckeres Essen, Zuvorkommendes Personal”
Dies ist ein neues Hotel. Wir haben nur 2 Nächte hier. Es ist sehr gut strukturiert und geplant. Sehr friedlicher Aufenthalt im geräumigen Zimmer. Das Essen ist sehr lecker und auch hat viele Möglichkeiten von North indischen und der South Indian und kontinentales Essen. Es ist das erste Mal, dass … Mehr
N
Namrata B
Bangalore, Indien
18/05/2017
“"Excellent Hotel, großartiges Personal, fantastischer Aufenthalt"”
Wir hatten einen wundervollen Aufenthalt! ! Aranya ist wie eine Oase der Ruhe in Ihren hektischen n hektisch Zeitplan. Ein super Ort um sich zu entspannen die Wochentage Stress. Die Zimmer sind geräumig, sauber, komfortabel und gut gepflegt. Ich kann sagen, ihre Essen ist sagenhaft. Sehr empfehlens… Mehr
H
Harish P
DELHI
27/03/2017
“Schöne Reise”
Ich habe in der Kanan Aranya , Corbett im Monat Februar" 17 . Das Resort ist sehr schön mit großen schönen Garten liegt in der Nähe von Jhirna Zone. Das Team ist professionell sie bieten beste Gastfreundschaft Service. Das Zimmer ist sehr geräumig mit modernen Annehmlichkeiten, beide Zimmer Kategor… Mehr
J
Joshi A
01/03/2017
“Aranya ... Die beshtttt Reise!!”
Wir waren in aranya während Silvester. . War solange Cottage und exklusive Zimmer Service. . Das Personal ist super und so ist das Management. . Da es sich um ein schliessen Sie doch in Corbett, der Eigentümer liefert eine persönliche Note zu den Service zu maximieren und hinterlässt keine Getränke… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen