Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 64 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Berau
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 64 Bewertungen von Tripadvisor
S
stilli1968
Düsseldorf, Deutschland
22/05/2017
“360 Grad Skybar ”
Super schöne Skybar auf der achten Etage... Nicht gerade billig aber alleine die Aussicht über Berau ist einmalig... Unbedingt besuchen! Einfach mal wenn man einen zwischenstopp hat das Hotel und die Bar genießen
A
Andreas G
Sinzig, Deutschland
21/03/2016
“Für Berau sicher die beste Wahl”
Sicher ist im internationalen Vergleich das Palmy zu teuer, aber für Berau ist es unserer Meinung die beste Wahl. Das Hotel ist sauber und hat einen guten Komfort. Das Essen ist in Ordnung. Am Empfang war man nicht super zuvor kommend aber alles in allem war alles ok.
J
janab8
nelson new zealand
27/07/2017
“1 Nächte”
Wir waren hier nach der Rückkehr von Maratua Insel auf unserem Weg nach Jakarta. Das Zimmer war sehr geräumig und mit einer tollen Dusche. sehr sauber. Gutes Einchecken mit Fußmassage Maschine kostenlos. Gutes Hotel für eine Nacht halt das Essen im Restaurant war schlecht und laut laute Musik zum F… Mehr
M
MarkusB15
Luzern, Schweiz
10/08/2015
“Fensterlose Hotelzimmer”
Eine Phobie darf man nicht mitbringen, sonnst liegt man in diesen Fensterlosen Räumen wach. Die Rezeption eher zurückhaltend und auf sich bezogen, Kundenorientierung wäre was anderes... Die Räume soweit ok, Frühstück für Europäer die nicht x-mal am Tage Reis essen wollen eher mangelhaft.
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