Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 1139 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Eilat
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 1139 Bewertungen von Tripadvisor
N
Nomad15078
Israel
12/12/2005
“Verrückt nach dem Club Hotel Eilat”
Wir waren mit unseren drei Kindern (Alter 3, 2 und 1) für 7 Tage im Dezember 2005 in diesem Hotel. Das Hotel ist sehr familienfreundlich. Die Zimmer sind recht geräumig und es gibt viele verschiedene Pools. Unsere Kinder mochten vor allem Pleasure Island, ein Gebäude, wo es täglich Puppentheater, e… Mehr
B
bororo1975
Gmunden, Österreich
18/02/2020
“Flucht aus der Kälte”
Das Hotel bietet allen etwas. Nicht zu nobel, einfach nur SUPER. Die Zimmer und Möbel zwar etwas ausgenutzt, aver alles da und funktionsfähig. Servis sehr nett und Reinigung funktioniert täglich und super. Essen nicht genutzt. Gerne wieder.
J
Jaaaaaaannnn
Deutschland
14/11/2016
“Pool in Häuserschlucht”
Für eine Nacht hatte ich ein Doppelzimmer mit Aussicht zum Meer. Leider versperren auf der anderen Straßenseite einige Häuser den Meerblick. Die Einflugschneise befindet sich unmittelbar vor dem Hotel, so dass es manchmal etwas lauter werden kann. Die große Poollandschaft befindet zwischen beiden… Mehr
M
Meander2567
Aachen, Germany
22/06/2006
“Für das Geld nicht schlecht”
Im Sommer waren wir in Israel und haben uns entschlossen 5 Tage in Eilat zu verbringen. Da wir den Aufenhalt in Israel gebucht haben ist es extrem günstig gewesen und da in der Werbung 5 * versprochen wurden, haben wir mal zugegriffen. Das Club Hotel ist ein Recht imposantes Gebäude in Form eines S… Mehr
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen