Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 311 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre geräumigen und komfortablen Zimmer aus
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 311 Bewertungen von Tripadvisor
C
Ceilsius
Salzburg, Österreich
12/07/2017
“Atemberaubend ”
Herzlich nette Chefin, welche uns sehr freundlich empfangen hat und auch alles gut erklärt hat. Das Anwesen ist sehr ruhig gelegen mit großen Zimmern einen schönen Pool und einen extrem schönen Garten. Wir kommen bestimmt wieder.
T
thberendt
Umbrien, Italien
02/09/2016
“Hisdtorisches Ambiente mit modernem Komfort”
Wir sind mehr oder weniger zufällig im Internet auf dieses Juwel gestoßen. Und da wir ein paar Tage Zeit hatten, um zu faulenzen sind wir schnell dorthin gefahren. (Wir leben nur ca. 3 Autostunden entfernt). Was die Homepage versprochen hatte, wurde mehrfach übertroffen. Das Haupthaus ein Traum mi… Mehr
W
WinklerBerlin
Berlin, Deutschland
03/08/2015
“Hervorragend”
Wir waren in einem tollem Appartement untergebracht. Sehr stilvoll eingerichtet. Die Parkanlage, der Pool sehr sauber und mit vielen schönen Details ausgestattet. Wir wurden empfangen und haben uns 5 Tage willkommen gefühlt. Ein schöner Ort der absolut weiter zu empfehlen ist.
C
carstino
Bayreuth, Deutschland
30/06/2016
“Traumhafter Garten mit adliger Nachbarschaft”
Dieses Anwesen ist wirklich etwas besonders - es liegt über dem kleinen Städtchen Castel di Lama in den Marken direkt an der Grenze zu den Abruzzen. Neben der großzügigen Villa - in der auch einige Zimmer zur Vermietung stehen - bietet das Anwesen kleine Ferienwohnung mit Küche und ein kleines Re… Mehr
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