Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 887 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Livigno
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 887 Bewertungen von Tripadvisor
F
fritz581
14/02/2026
“Bivio verdient Olympia Gold!”
Stube de Montagne. Einfach alles Top. Service von Nazareno perfekt. Food einfach Spitzenklasse. Wir kommen wieder. Salutti, Frizz
7
710carstenb
28/09/2025
“Better Live im Bivio Life Livigno”
Wir haben uns in Livigno für das Hotel Bivio Plazza entschieden. Wir kannten das Hotel bereits aus früheren Zeiten und hatten das als sehr angenehm in Erinnerung. Die Erwartungen wurden aber mehr als übertroffen. Schon beim sehr freundlichen Check In kommt ein Gefühl der Freundlichkeit und su… Mehr
P
Paradise30865820096
23/07/2025
“”
Wir waren für einen Kurzaufenthalt Gast im Hotel und können das Hotel sehr Gut weiterempfehlen. Die Angestellten (Klaudia, Alessandro, Philippo) sind sehr freundlich und zuvorkommend, die Zimmer sauber und stilvoll eingerichtet, das Frühstück mit sehr viel Auswahl ausreichend und das 4-Gänge Menü f… Mehr
S
Schäpper R
02/11/2025
“Urlaub Livigno”
- Schöne Hotel direkt an der Einkaufsmeile - Tiefgarage vorhanden - Pool sehr schön Warm 32 Grad - Whirlpool draussen ist mit den öffnungszeiten vom Wellness in Betreib ab 16:00 Uhr. - Wir hatten Zimmer mit Balkon
S
schlarpa
28/06/2025
“Superhotel (zu viele Hunde im Frühstücksraum)”
die Zimmer sind sehr gemütlich, modern, toll das Frühstücksbuffet ist sehr reichhaltig, auf kleinstem Raum alles was man sich wünschen kann. sehr nette Staff. ein Wermutstropfen: Hunde im Frühstücksraum, die auf den Sesseln und Bänken sitzen und ihre Schnauze auf den Tisch legen...
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