Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 81 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Alassio
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 81 Bewertungen von Tripadvisor
M
milindauer
Heilbronn, Deutschland
06/10/2016
“Urlaubsreise”
Die Möbel im Zimmer sind zwar schon etwas abgewohnt. Aber man schläft ja nur dort . Service super . Personal sehr sehr freundlich. Das Essen ist sehr gut. Die Lage ist sehr gut. Man ist gleich im Ort . Der Srand ist sehr schön und sauber.
P
Picinina8
Kiew, Ukraine
23/07/2016
“Meine liebe Flora”
Sie werden immer dankbar, alle Menschen, die Arbeiten im Restaurant und im Hotel (ausgenommen die…) wer macht den Aufenthalt sehr komfortabel. Man fühlt sich wie zu Hause. Das Restaurant im Hotel ist ein Flora in dieses Hotel. Es ist mit seinem Geist nie vergessen Küche, Geschirr, Wein und, von Urs… Mehr
O
otibus_1986
Schattdorf, Schweiz
03/06/2013
“Kleines, angenehmes Familienhotel”
Das Hotel Flora ist perfekt gelegen. Für Familien das ideale Hotel, da nur 20 Meter bis zum hoteleigenen Strand. Die Küche ist sehr gut, leicht bekömmlich und nimmt gerne Wünsche entgegen. Angenehme familiäre Bedienung. Die Zimmer sind einfach aber sauber. Viele Zimmer mit direktem Blick zum Meer. … Mehr
S
schnautzer
bregenz a. bodensee
19/08/2015
“alte italienische hoteltradition”
die spartanische zimmermöbilierung (ausser bett) sollte schon vor 9 jahren (wir waren hier im selben zimmer) auf den Sperrmüll. ebenso die Nasszelle Armaturen. und der verwaschene ausgefranste läufer am Flur. sonst alles sehr sauber und frisch gestrichen. das essen bis auf Gemüsebeilagen sehr gut ,… Mehr
H
Hjs5314 S
Kleindöttingen
10/09/2014
“Badeurlaub mit eigenem Auto”
Wir hatten Halbpension gebucht. Frühstücksbuffet dürfte umfangreicher sein.(Eier, frisches Obst) Zum Abendessen gab es als Beilage immer Salzkartoffeln; nie Salat oder knackiges Gemüse. Prekäre Parkplatzverhältnisse(Autoplan??) Der Strand war super, Sonnenschirm und Liegestühle inkl.
Die gezeigten Bewertungen wurden nicht überprüft. Viajes El Corte Inglés, S.A. gewährleistet weder, dass diese Bewertungen echten Nutzern des Dienstes entsprechen, noch ist sie für deren Inhalt verantwortlich. Mehr Informationen