Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 227 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre geräumigen und komfortablen Zimmer aus
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 227 Bewertungen von Tripadvisor
C
Cook72
Bad Elster, Deutschland
26/04/2018
“Badeurlaub in einer alten italienischen Stadt und der Möglichkeit für grandiose Ausflüge.”
Das Appartementhaus Aia De Ma liegt ca. 10 Gehminuten von der Altstadt von Albenga entfernt. Die Appartements sind komplett ausgestattet, es gibt neben einer Klimaanlage sogar eine Spülmaschine und eine Kaffeemaschine. Das absolute Highlight war unsere Dachterrasse, die Aussicht, der Geruch, die En… Mehr
H
hikaalbers
Neuss, Deutschland
04/11/2017
“traumhafte Ferienwohnung”
Unsere Ferienwohnung war der Hammer! Wir hatten ein großzügig geschnittenes helles Apartment mit 2 Schlafzimmern, 2 Bädern und einem großen Wohnraum mit Küchenzeile im dritten Stock der Residenz. Die Wohnung war modern und sehr geschmackvoll eingerichtet und sehr sauber. Die riesige Terrasse bot at… Mehr
G
gtribus
Mühltal, Deutschland
16/07/2018
“Top Appartment”
Sehr gepflegte und sehr gut ausgestattete Wohnung, Sehr freundliches und Hilfsbereites Personal. Guten Einkaufsmöglichkeiten. Sehr schöne Altstadt. Gepflegter Badestrand. Die Wohnungen im Obergeschoß sind sehr zu empfehlen.
S
studerro
Kanton Basel, Schweiz
22/09/2017
“Schönes Apartment und nette Vermieter”
Wir buchten ein Superior Apartment mit zwei Schlafzimmern und Terrasse für 7 Nächte und waren zufrieden. Unser Apartment Nr 13 war zu oberst im 3 Stock (mit Lift) mit einer grossen Terrasse, Hängematte, Kochnische mit Abwaschmaschine, Sky TV (Filme in Originalsprache möglich), Waschmaschine, Kaffee… Mehr
S
schulzehj
Brohl-Lützing, Deutschland
04/07/2018
“Nett”
Leider kann ich mich den anderen Gästen nur bedingt anschließen. Das Appartement im Erdgeschoss ist recht klein. Die Ausstattung der Küche ist (wie meistens in Ferienwohnungen) sehr spartanisch. Vorteil ist ein eigener überdachter Sitzplatz im Garten. Die Bilder der Unterkunft suggerieren wie von d… Mehr
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