Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 374 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Santo Stefano Al Mare
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 374 Bewertungen von Tripadvisor
Z
ZimtiLexx
13/04/2025
“Entspannter Aufenthalt am Meer…”
Ein wunderbarer Aufenthalt im charmanten Hotel in Santo Stefano al Mare; wir haben uns vom ersten Moment an rundum wohl gefühlt. Das Personal war stets freundlich und zuvorkommend, hilfsbereit bei allen Fragen und angenehm präsent. Besonders geschätzt haben wir den Hoteleigenen Strand, der direkt v… Mehr
N
Nico R
Gaschurn, Österreich
30/09/2025
“Kurzaufenthalt”
Wir haben das Hotel kurzfristig gebucht. Die Suite war schön und geräumig, jedoch leider sehr hellhörig – die Kinder im Nachbarzimmer waren die halbe Nacht deutlich zu hören. Auch der Strand war nicht wirklich nutzbar, da extrem viel Seegras angespült wurde. Positiv hervorzuheben ist das sehr nette… Mehr
J
Jürg M
06/09/2023
“Viel besser als der Ruf”
Das Hotel hat sehr viele schlechte Kommentare. Wir waren 5 Tage hier im Hotel (nicht in den Wohnungen) und können diese negativen Erfahrungen gar nicht bestätigen. Die meist jungen MitarbeiterInnen sind sehr freundlich und gedienstig. Leider spürt man die Hotelleitung überhaupt nicht. Dafür ist die… Mehr
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