Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 330 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Lgmf
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 330 Bewertungen von Tripadvisor
R
Rolf L
Cham, Schweiz
23/06/2014
“Ein herrschaftliches Schloss mit Geschichte im Piemont”
Dieses Schloss sollte man wenn möglich eher tagsüber aufsuchen. Der Ort scheint nämlich total Menschenleer und verlassen, was Nachts ängstliche Gemüter eher etwas verunsichert. Nach Bezug des Zimmers vergisst man aber alles. Unser Zimmer war sehr geräumig und beeindruckend. Ein klassisch- antikes B… Mehr
N
Nicole D
Zürich
25/09/2014
“Ein nicht alltäglicher Ort zu Nächtigen”
Die 3 Nächte im Castello waren sehr speziell, stammt das Castello doch aus dem 8ten Jahrhundert. Frau fühlt sich wie ein Burgfrölein im Zimmer, mit den Stukaturen, den Wandmalereien und der antiken Möblierung. Dank der Renovierung und dem Einbau eines modernen Badezimmers ist es aber ein passendes … Mehr
P
Paedu
11/05/2014
“Schlosserfahrung in echtem Altertum”
Schlossherr und Schlossdame sein, das fühlt sich anders an. Sehr netter Empfang. Beeindruckendes Gemäuer. Komfort eher rar. Der Sound der Kirchenglocken kann nicht näher sein! Wer das Tag und Nacht mag, der ist hier gut aufgehoben. Frühstück kommt alles staubfrei verpackt, sehr hygienisch auf den T… Mehr
W
WohnungB1
Schüpfen, Schweiz
10/04/2014
“Was nicht ist kann ja noch werden..........”
Das Castello liegt sehr schön und ruhig, befindet sich aber noch in der Phase der Renovation. Zur Zeit sind 5 Zimmer (teilweise etwas grosspurig als Suiten bezeichnet) fertiggestellt, weitere 4 - 5 sollten im Laufe des Somemr 2014 dazukommen. Das Hotel verfügt über schöne und bereits renovierte Rep… Mehr
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