Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Gut
Basierend auf 143 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Casali Bacciana
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 143 Bewertungen von Tripadvisor
F
FarAway55315070825
02/09/2023
“Tolles historisches Gebäude mit sensationellem Blick. Zuvorkommende Gastgeber. Empfehlenswert.”
Man muss das mögen. Wir lieben es. Ein altes historisches Gemäuer, mit viel Liebe zum Detail erhalten und einem himmlischen Pool mit sensationellem Ausblick. Zuvorkommende Gastgeber. Wir kommen wieder.
E
Eduard A
Minusio, Schweiz
23/09/2022
“Ein Erlebniss”
Die Lage dieses historischen Schlosshotels ist einmalig, die Zufahrtstrasse leider ebenfalls. Unbefestigt und so kurvig und schmal, dass man sie am liebsten nur einmal im Tag befahren möchte. Die Treppe ins Obergeschoss hat leider keinen Handlauf und im Gang zu den teilweise renovierten Zimmern wac… Mehr
R
renecavi
Teufenthal, Schweiz
19/10/2021
“Leider nur für eine Nacht”
Wunderschönes Schloss auf einem Hügel mit schöner Aussicht und einem Garten mit Ambiente. Essen hat noch Luft nach oben, aber gut. Bedienung aufgestellt, sehr zuvorkommend und sehr nett. Gerne wieder einmal.
M
MarkusClaudia
Zürich, Schweiz
03/08/2018
“Grosse Enttäuschung”
Das Hotel ist in die Jahre gekommen, so auch die Einrichtung, der Service und die Menueauswahl. Aufgrund von Regen konnten wir den Garten nicht erleben und mussten mit dem Esszimmer vorlieb nehmen. Alles ein wenig muffelig und wirklich alt, da ändern auch Kerzen nichts am Ambiente. Der Service läss… Mehr
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