Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 203 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 203 Bewertungen von Tripadvisor
A
Annina T
26/07/2023
“Klein und fein – ein absoluter Geheimtipp”
Wir haben im Juli 5 Tage an diesem wundervollen Ort verbracht. Das junge, aufgestellte Team hat uns ausserordentlich gut betreut. Das Essen war exzellent (Frühstück/Mittag/Abendessen)! . Alles wurde mit viel Liebe und Herzblut zubereitet und serviert. Ein Koch mit unvergesslichen Fähigkeiten, hat u… Mehr
H
HerbertR301
Langenzersdorf, Österreich
09/10/2019
“Alles Top”
Aufmerksamer Empfang, Zimmer (2 Trullo) sehr nett und komfortabel eingerichtet, alles funktioniert bestens (sogar die Heizung, was nicht alltäglich ist). Frühstück sehr üppig. Reaktionsschnelles Personal, praktisch immer verfügbar.
M
MG8118
Pfaffhausen
11/08/2016
“Eine ruhige Oase im Norden von Apulien”
Die Masseria Fumarola ist ein kleines aber sehr feines Landgut im nördlicheren Teil der Apulien. Es liegt in der Nähe von Martina Franca. Das Landgut wir von der Besitzerfamilie geführt. Jedes Detail stimmt. Die sehr geschmacksvolle Einrichtung der Zimmer, der Garten, die Reben, der Pool, alles ist… Mehr
S
schmidtsiefer
plettenberg
11/05/2011
“Ein Ort, um die Seele baumeln zu lassen”
Die idyllisch gelegene, sehr stille Masseria erwies sich als sehr schöne, gepflegte Anlage (mit Steingarten, großem Pool - vor Ostern noch nicht in Aktion - und Park), in der man es sicher auch länger als eine Woche aushalten kann. Besonders hervorzuheben ist neben der günstigen Lage in der unmitte… Mehr
N
NoraKar
München, Deutschland
26/09/2016
“Wunderbarer Urlaub ”
Habe hier mit meiner Familie einen ganz wunderbaren Urlaub im August verbracht! Trotz schlechtem Wetter gibt es zahlreiche schöne Städtchen in der Nähe und das Personal Bucht gerne jedwede Aktivitäten für Ihre Gäste!!
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