Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Ausgezeichnet
Basierend auf 329 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 329 Bewertungen von Tripadvisor
S
Sabine T
03/01/2025
“Familienurlaub im Hotel Digon”
Wir haben eine wunderschöne Zeit im Hotel Digon verbracht., sind mit 14 Personen angereist. Sehr nettes und zuvorkommendes Personal sowie die Familie Stuflesser haben uns eine Woche verwöhnt. Erstklassiges Essen, freundliche, familiäre Atmosphäre, saubere Zimmer, toller Wellness Bereich. Ein dicke… Mehr
P
Petra K
12/03/2024
“Entspannte Tage in familiärer Atmosphäre Schönes kleines Hotel in traumhafter Landschaft.”
Gepflegtes modernes Hotel Liebevolle Einrichtung Zimmer mit Balkon oder Terrasse Schöner Wellness Bereich Leckeres Essen und alles sehr familiär Parkplätze beim Hotel ÖPNV Anbindung Shuttle zu Schi Highlights Freundlicher Service Tipp Topp
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Friedrich S
Tettnang, Deutschland
17/03/2019
“Für einen Skiurlaub sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis”
Das Digon liegt zwar etwas abseits, oberhalb von Guggenoi, ist aber aufgrund des kostenlosen Hotelshuttles perfekt für einen Skiurlaub. Mit dem Shuttle erreicht man in kürzester Zeit die Talstation zur Seiser Alm, die Bushaltestelle nach Wolkenstein als auch die Talstation Seceda. Mit der Seceda ko… Mehr
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MBullyH
Ilmenau, Deutschland
13/01/2018
“1A Service, Super Hotel”
Wir waren zum Skifahrenfür vier Tage im Hotel Digon. Leon der hatten wir am ersten Tag schon einen Verletzten. Das Hotel hat aber alles möglich gemacht um den Urlaub für alle schön zu gestalten. Shuttle Service zur/von der Lift-Station waren kein Problem. Aber auch für die Abholung von Krankenhaus … Mehr
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gandalf374
Neumarkt in der Oberpfalz, Deutschland
09/07/2017
“familiengeführtes Hotel”
neu renoviertes familiengeführtes Hotel etwas außerhalb von St.Ulrich mit Bushaltestelle direkt vorm Haus (Fahrkarte wird gestellt) große Zimmer, gute Küche (4 Gänge + Salatbüffett) die MTB-Touren erfolgen über die MTB-Schule in St. Ulrich. Gutes Preis-Leistungsverhältnis (wenn man direkt bucht) se… Mehr
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